Direkt zum Inhalt
:: Startseite / ZENSUS 2011
Logo Zensus 2011

 

Die Europäische Union hat für 2011 eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung — den Zensus 2011 — angeordnet. Auch die Bundesrepublik Deutschland wird sich an diesem Zensus beteiligen, denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen. Diese fanden in Deutschland zuletzt im früheren Bundesgebiet im Jahre 1987 statt, in der ehemaligen DDR 1981. Mit dem Zensus 2011 wird in Deutschland ein neues Verfahren eingeführt, das sich grundlegend von traditionellen Volkszählungen unterscheidet: Beim registergestützten Zensus werden hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister — vor allem Melderegister und erwerbsstatistische Register der Bundesagentur für Arbeit — genutzt. Angaben wie etwa zur Bildung und Ausbildung der Bevölkerung oder Informationen über Gebäude und Wohnungen, die nicht in den Verwaltungsregistern enthalten sind, werden weiterhin mit Hilfe von Befragungen gewonnen.



Nach dem Zensusstichtag, dem 9. Mai 2011, werden die Daten aus den verschiedenen Registern und den Befragungen mit einem statistischen Verfahren — der sogenannten Haushaltegenerierung — zusammengeführt. Am Ende der Erhebung und Aufbereitung liegen zuverlässige Zensusdaten zu Personen, Haushalten, Wohnungen und Gebäuden vor.

Die wichtigsten Befragungen

Haushaltebefragung

Ca. 12 % der hessischen Bevölkerung werden zufällig ausgewählt und um Auskünfte gebeten. Die Haushaltebefragung dient der statistischen Korrektur von Über-und Untererfassungen in den Melderegisterdaten sowie der Gewinnung zusätzlicher Merkmale, die nicht in den Verwaltungsregistern verfügbar sind. Die Befragung erfolgt durch Interviewer.

Wichtig: Die Erhebungsbeauftragten führen einen Interviewerausweis mit sich und müssen sich zusätzlich mit ihrem Personalausweis ausweisen können.



Gebäude- und Wohnungszählung

Befragt werden insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen und Verwalter der ca. 1,8 Mio. Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Hessen. Ziel ist es, gebäude- und wohnungsstatistische Daten zu ermitteln, die in Deutschland nicht flächendeckend in Verwaltungsregistern zu Verfügung stehen.

Die Erhebung erfolgt postalisch. Online-Antwortmöglichkeiten sind vorgesehen.

Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen

Die Erhebungen umfassen Befragungen der Einrichtungsleitungen beziehungsweise der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, Anstalten, Wohnheimen und ähnlichen Einrichtungen. Denn Anschriften mit Sonderbereichen werden auf Grund besonderer Bedingungen nicht in der Haushaltebefragung und/oder der Gebäude- und Wohnungszählung berücksichtigt.

Auf Wunsch kann die Datenübermittlung elektronisch erfolgen.

Datenschutz

Beim Zensus werden das Statistikgeheimnis und der Datenschutz strikt eingehalten. Es werden darüber hinaus auch keine Einzeldaten über Bürgerinnen und Bürger an andere staatliche Behörden weitergegeben. Nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGe 65, 1ff) dürfen personenbezogene Daten aus der amtlichen Statistik nicht für Verwaltungszwecke genutzt werden. Für die Datenübermittlungen von den Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit an die Statistischen Ämter werden besondere Vorkehrungen getroffen, um einen Zugriff auf die Daten von außen zu verhindern. Die Hilfsmerkmale wie Name und Adresse dienen einzig dazu, die Register zusammenzuführen und vorhandene statistische Fehler zu bereinigen. Nach der Zusammenführung werden die Hilfsangaben durch die statistischen Ämter gelöscht, sodass nur noch Daten ohne Namensbezug vorliegen, die dazu dienen, Informationen zur Struktur der Bevölkerung zu gewinnen. Die Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass ihre persönlichen Angaben den abgeschotteten Bereich der Statistischen Ämter nicht verlassen. Auch bei dem neuen registergestützten Zensus wird zu jeder Zeit des Verfahrens sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.

Der Nutzen des Zensus 2011

Die im Zensus ermittelten Daten über die Bevölkerung, deren Erwerbstätigkeit und Wohnsituation sind direkt oder indirekt Grundlage vieler Planungsprozesse und Entscheidungen in Politik und Gesellschaft. Betroffen sind viele Themen, wie Bevölkerung, Wirtschaft, soziale Bereiche, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt. Von der neuen Datengrundlage werden beispielsweise kommunale Infrastrukturplanungen für Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser profitieren. Ein herausgehobenes Ziel des Zensus ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen zum Zensusstichtag. Darauf aufbauend werden die Einwohnerzahlen dann im Zeitraum bis zum nächsten Zensus fortgeschrieben. Die amtliche Einwohnerzahl ist Grundlage für eine Vielzahl von Gesetzen, z. B. für

– den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern sowie den Ländern und deren Gemeinden,

– die Berechnung der Zahl der Länderstimmen im Bundesrat,

– die Einteilung von Wahlkreisen und

– die Verteilung von EU-Fördermitteln.

Ein wichtiger Vorteil der Zensusdaten ist, dass sie in direktem Zusammenhang ausgewertet werden können. Gleichzeitig stehen sie zum Teil tief regionalisiert und flächendeckend zur Verfügung. Die Zensusdaten werden nicht zuletzt auch zur Neujustierung des statistischen Informationssystems in Deutschland gebraucht.

Rechtsgrundlagen