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Gewichtetes Ergebnis

Um die Vergleichbarkeit der von den einzelnen Parteien und Wählergruppen errungenen Stimmen mit den Stimmenzahlen bei der letzten Kommunalwahl zu ermöglichen, bei der Wählerinnen und Wählern jeweils nur eine Stimme zur Verfügung stand, ist ein gewichtetes Ergebnis errechnet worden. Dadurch wird erreicht, dass die Stimmenzahlen in den einzelnen Vertretungskörperschaften verschiedener Größenklassen, in denen die Wählerinnen und Wähler unterschiedliche Stimmenzahlen zu vergeben haben, vergleichbar sind und dass bei der Addition der Ergebnisse zum Landesergebnis das unterschiedliche Stimmengewicht ausgeschaltet wird.

Der Berechnungsmodus lautet:

Gewichtete Stimmen der Partei = (Zahl der Stimmen der Partei / Gesamtzahl der gültigen Stimmen) * Gesamtzahl der gültigen Stimmzettel