Nach § 148 Abs. 1 HGO ist für die Mitgliederzahl der Gemeindevertretungen (§ 38 Abs. 1 HGO) und der Ortsbeiräte (§ 82 Abs. 1 HGO) die Einwohnerzahl maßgeblich, die das Hessische Statistische Landesamt für den letzten Termin vor der Bestimmung des Wahltags festgestellt und veröffentlicht hat. Der Wahltag ist durch Verordnung der Landesregierung vom 30. April 2010 (GVBl. I S. 139) festgesetzt worden; zu diesem Zeitpunkt waren die nachfolgenden Einwohnerzahlen (Stichtag 30. September 2009) festgestellt und veröffentlicht:“
Nach § 58 HKO ist für die Mitgliederzahl der Kreistage die Einwohnerzahl maßgeblich, die das Hessische Statistische Landesamt für den letzten Termin vor Beginn der neuen Wahlzeit festgestellt und veröffentlicht hat. Die neue Wahlzeit beginnt am 1. April 2011. Zu diesem Zeitpunkt sind die Einwohnerzahlen zum Stand 30. Juni 2010 veröffentlicht.