| Art der Angabe | Anzahl | % |
|---|---|---|
| Stimmberechtigte | 38 597 | — |
| Erforderliche Stimmen (mind. 25% der Stimmberechtigten) | 9 649 | — |
| Abstimmende | 8 985 | 23,3 |
| Ungültige Stimmen | 234 | 2,6 |
| Gültige Stimmen | 8 751 | — |
| "Ja" | 6 907 | 78,9 |
| "Nein" | 1 844 | 21,1 |
| Die
erforderliche Mehrheit von 25% der Stimmberechtigten wurde nicht
erreicht. Damit hat die Stadtverordnetenversammlung in der Angelegenheit zu entscheiden. |
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| Abstimmungsfrage: Sind Sie dafür, dass im Wege eines Bürgerentscheides die Hauptsatzung der Stadt Wetzlar vom 13. November 1979, zuletzt geändert am 26. April 2001, wie folgt geändert wird? Artikel 1 § 5 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: Der Magistrat besteht aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und einem weiteren hauptamtlichen sowie elf ehrenamtlichen Stadträten. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. März 2004 in Kraft. |
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