| Art der Angabe | Anzahl | % |
|---|---|---|
| Stimmberechtigte | 4 281 | — |
| Erforderliche Stimmen (mind. 25% der Stimmberechtigten) | 1 070 | — |
| Abstimmende | 2 300 | 53,7 |
| Ungültige Stimmen | 11 | 0,5 |
| Gültige Stimmen | 2 289 | — |
| "Ja" | 1 441 | 63,0 |
| "Nein" | 848 | 37,0 |
| Abstimmungsfrage: Sollen durch das Bürgerbegehren 1. die Beschlüsse der Wehretaler Gemeindevertretung vom 8. Juni 2009 zum Tagesordnungspunkt 2 (Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung der Obermühle) aufgehoben werden, um die Gemeinde von den finanziellen Belastungen durch die Obermühle zu befreien und 2. das Grundstück der Obermühle an einen anderen Investor veräußert werden, wie es im Beschlussteil des Tagesordnungspunktes 6 der Gemeindevertretersitzung vom 5. Februar 2007 vorgesehen wurde? (Text des Beschlussteils: „Die Gemeindevertretung wird innerhalb von zwei Jahren ein Nutzungskonzept für die Obermühle erstellen, sollte eine gemeindliche Nutzung nicht möglich sein, soll das Grundstück der Ober- mühle an einen anderen Investor veräußert werden“) |
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