| Art der Angabe | Anzahl | % |
|---|---|---|
| Stimmberechtigte | 13 467 | — |
| Erforderliche Stimmen (mind. 25% der Stimmberechtigten) | 3 367 | — |
| Abstimmende | 3 560 | 26,4 |
| Ungültige Stimmen | 19 | 0,5 |
| Gültige Stimmen | 3 541 | — |
| "Ja" | 2 905 | 82,0 |
| "Nein" | 636 | 18,0 |
| Die
erforderliche Mehrheit von 25% der Stimmberechtigten wurde nicht
erreicht. Damit hat die Gemeindevertretung in der Angelegenheit zu entscheiden. |
||
| Abstimmungsfrage: Sind Sie dafür, daß der Beschluß der Gemeindevertretung vom 04. März 1999 zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreiskrankenhaus" aufgehoben wird, soweit er folgendes vorsieht: „ .... Wird die Grundflächenzahl auf max. 0,36 festgelegt." und statt dessen bei der weiteren Planung folgendes festgeschrieben wird: „Die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen wird auf maximal 2.100 qm begrenzt, wobei die in § 19 Abs. 4 BauNVO aufgeführten Grundflächen für Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländefläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, nicht mitgerechnet werden." |
||