| Art der Angabe | Anzahl | % |
|---|---|---|
| Stimmberechtigte | 7 644 | — |
| Erforderliche Stimmen (mind. 25% der Stimmberechtigten) | 1 911 | — |
| Abstimmende | 4 629 | 60,6 |
| Ungültige Stimmen | 16 | 0,3 |
| Gültige Stimmen | 4 613 | — |
| "Ja" | 2 821 | 61,2 |
| "Nein" | 1 792 | 38,8 |
| Abstimmungsfrage: Sind Sie dafür, daß – ein Bebauungsplan für eine verkehrswichtige Straße im Osten Nauheims, mit dem Ziel der Verkehrsentlastung im Ortskern und einer möglichen späteren Schließung des schienengleichen Bahnüberganges in der Bahnhofstraße, gemäß der geltenden regionalen Raumordnungsplanung und dem geltenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Nauheim sowie den §§ 1ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wird und – die Grenzen des Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes entsprechend der nachstehenden Planskizze (ist im Original enthalten), unter dem Vorbehalt der Abwägung nach §1 Abs. 6 (BauGB), festgelegt werden und – bei dem Bebauungsplanverfahren alle bisherigen Planungsgrundlagen, die im Zuge der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Ostumgehung Nauheim durch das Land Hessen erarbeitet wurden, als Abwägungsmaterial übernommen werden sollen? |
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