| Art der Angabe | Anzahl | % |
|---|---|---|
| Stimmberechtigte | 11 721 | — |
| Erforderliche Stimmen (mind. 25% der Stimmberechtigten) | 2 931 | — |
| Abstimmende | 4 620 | 39,4 |
| Ungültige Stimmen | 22 | 0,5 |
| Gültige Stimmen | 4 598 | — |
| "Ja" | 3 481 | 75,7 |
| "Nein" | 1 117 | 24,3 |
| Abstimmungsfrage: "Sind Sie dafür, – dass der derzeit geltende Bebauungsplan „Golfplatz Hof Trages“ vom 24.01.1992 nicht geändert und sein Geltungsbereich nicht erweitert wird, – dass deshalb der Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2010 sowie der inhaltsgleiche Beschluss vom 18.03.2011 über die Verabschiedung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Golfplatz Hof Trages“ als Satzung und – dass deswegen auch die entsprechend geänderten Festsetzungen in der ebenfalls am 29.10.2010 sowie inhaltsgleich am 18.03.2011 beschlossenen fortschreibung des Flächennutzungsplans - Änderung in private Grünfläche mit Zweckbestimmung „Golfanlage“ sowie Änderung in Sondergebiet mit Zweck- bestimmung „Golfzentrum“ - aufgehoben werden?" |
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