| Art der Angabe | Anzahl | % |
|---|---|---|
| Stimmberechtigte | 3 937 | — |
| Erforderliche Stimmen (mind. 25% der Stimmberechtigten) | 985 | — |
| Abstimmende | 2 791 | 70,9 |
| Ungültige Stimmen | 26 | 0,9 |
| Gültige Stimmen | 2 765 | — |
| "Ja" | 1 657 | 59,9 |
| "Nein" | 1 108 | 40,1 |
Abstimmungsfrage: 1. Der Bebauungsplan Nr. 12 "Baugebiet Haischwiese" im Ortsteil Heinebach soll dahingehend geändert werden, daß ein Teil der ausgewiesenen Gewerbefläche wie folgt ausgewiesen werden soll: "Gewerbegebiet" Zulässig sind auf den Teilflächen Flur/Flurstücke 79/1, 2, 3; 80/1, 81/3; 16/1; 17/1; 18/1; 19/1 und 21/19 nur Gewerbegebiete, die das Wohnen im nahegelegenen Wohngebiet, insbes. "Am Kalkofen I und II" nicht wesentlich stören. In einer Bautiefe entlang der B83 von den Flurstücken 79/1 bis 21/19 sind Handwerksbetriebe, Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal, Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Im übrigen sind nur Gewerbebetriebe, die nicht der Störfallverordnung unterliegen und die die Ortslage nicht über das übliche Maß hinaus mit zusätzlichem Schwerverkehr belasten, zulässig. Eine Nutzung als Lager für wassergefährdende oder bodenverunreinigende Stoffe ist ausgeschlossen. 2. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich wird eine Veränderungssperre nach § 14, Abs. 1, Ziffer 1 u. 2, BauGB verhängt. Dieser Beschluß ist ortsüblich bekanntzumachen. |
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