(Kompakte Darstellung der wichtigsten Ergebnisse des Mikrozensus zu den Themen "Bevölkerung" und "Beteiligung am Erwerbsleben" in textlicher, grafischer und tabellarischer Form)
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, an der 1 % aller Haushalte in Deutschland beteiligt sind (laufende Haushaltsstichprobe).
Den Mikrozensus gibt es im früheren Bundesgebiet bereits seit 1957, in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost seit 1991.
Der Mikrozensus liefert statistische Informationen u. a. über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, den Haushalts- und Familienzusammenhang, den Arbeitsmarkt, die Aus- und Fortbildung, die Wohnverhältnisse und die Gesundheit der Bevölkerung. Die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Europäischen Union (Arbeitskräftestichprobe der EU) ist in den Mikrozensus integriert.
Die Mikrozensusergebnisse sind eine unverzichtbare Informationsquelle für Parlament, Regierung, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit in Bund und Ländern. Sie gehen ein in Regierungsberichte, in das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, bilden die Grundlage für die laufende Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, den jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung und vieles andere mehr. Die Ergebnisse der Arbeitskräftestichprobe werden unter anderem herangezogen für die Verteilung der Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der Europäischen Union.
Der Mikrozensus wird gleichmäßig über die Kalenderwochen des Jahres verteilt durchgeführt. In jedem Auswahlbezirk wird die Erhebung jährlich nur einmal in bis zu vier aufeinander folgenden Jahren durchgeführt.
Die organisatorische und technische Vorbereitung des Mikrozensus erfolgt im Statistischen Bundesamt. Für die Durchführung der Befragung und die Aufbereitung sind die Statistischen Landesämter (dezentrale Statistik) zuständig.
Der Mikrozensus ist eine Zufallsstichprobe, bei der alle Haushalte die gleiche Auswahlwahrscheinlichkeit haben. Dazu werden aus dem Bundesgebiet Flächen (Auswahlbezirke/Gebäude) ausgewählt, in denen alle Haushalte und Personen befragt werden.
Bundesweit nehmen rund 390 000 Haushalte mit 830 000 Personen am Mikrozensus teil, darunter etwa 56 000 Personen in rund 28 000 Haushalten in Hessen.
Im Mikrozensus wird jährlich ein Viertel aller in der Stichprobe enthaltenen Haushalte (bzw. Auswahlbezirke) ausgetauscht. Folglich bleibt jeder Haushalt bis zu vier Jahren in der Stichprobe (Verfahren der partiellen Rotation).
Der Mikrozensus ist überwiegend eine persönliche Befragung durch Interviewer. Das Interview ist die schnellste und für die Befragten mit dem geringsten Aufwand verbundene Befragungsmethode. Allerdings steht den Befragten auch offen, die Auskünfte schriftlich zu erteilen.
Befragt werden alle Personen im Haushalt. Fremdauskünfte für andere Haushaltsmitglieder sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Das Frageprogramm des Mikrozensus ist gemäß den Vorgaben des Mikrozensusgesetzes überwiegend mit Auskunftspflicht belegt. Die Auskünfte über das Erhebungsmerkmal Wohn- und Lebensgemeinschaft nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, das Erhebungsmerkmal vermögenswirksame Leistungen und angelegter Gesamtbetrag nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 sowie die Erhebungsmerkmale nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 14, Abs. 2 Nr. 1 und 3, Abs. 5 und die Hilfsmerkmale nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 sind freiwillig.
Das Fragenprogramm des Mikrozensus umfasst u. a. Merkmale der Person (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit usw.), den Familien- und Haushaltszusammenhang sowie darüber hinaus die Merkmale Haupt- und Nebenwohnung, gegenwärtige Erwerbstätigkeit, Angaben zu einer früheren Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Arbeitslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit, Kind im Vorschulalter, Schüler, Student, allgemeiner und beruflicher Ausbildungsabschluss, Quellen des Lebensunterhalts sowie Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur beruflichen und allgemeinen Aus- und Fortbildung und zur Höhe des Individual- und Haushaltseinkommens. Im Rahmen der vierjährigen Zusatzprogramme werden u. a. Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung sowie zur Gesundheit und Behinderteneigenschaft erhoben
Ja. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005) vom 24. Juni 2004 (BGBI. I S.1350) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBI. I S. 462, 565) zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBI. I S. 3322). Die EU-Arbeitskräfteerhebung ist durch die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 77, S.3) geregelt.
Die Antwortquote im Mikrozensus beträgt regelmäßig 97 %; 3 % der zu befragenden Haushalte fallen aus, überwiegend weil sie nicht erreichbar sind. Diese so genannten "bekannten Ausfälle" werden im Mikrozensus durch ein besonderes Verfahren ausgeglichen (Kompensationsverfahren). Bei Fragen mit freiwilliger Auskunftserteilung sind die "Ohne-Angabe"-Quoten je nach Merkmal sehr unterschiedlich.
Die Angaben – insbesondere zur Erwerbstätigkeit – beziehen sich jeweils auf die Woche vor der Befragung.
Erwerbstätig sind im Mikrozensus alle Personen ab 15 Jahren, die in der Berichtswoche wenigstens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben (Labour Force Konzept).
Landesergebnisse werden zu den Hauptthemen vorgehalten. Einer tieferen regionalen Gliederung sind Grenzen gesetzt, sodass nur Ergebnisse für große Nachweisungsgruppen zur Verfügung gestellt werden.
Zu aktuellen Themen werden Ergebnisse des Mikrozensus in Pressemitteilungen veröffentlicht, die im Internetangebot des Hessischen Statistischen Landesamtes abrufbar sind. Darüber hinaus werden regelmäßig folgende Statistischen Berichte herausgegeben: "Die Beteiligung der Bevölkerung Hessens am Erwerbsleben", "Haushalte und Familien in Hessen" und "Bevölkerung, Erwerbsbeteiligung, Haushalte und Familien in Hessen nach Regionaleinheiten". Ergebniskommentierungen finden Sie in unregelmäßigen Abständen auch in der Zeitschrift "Staat und Wirtschaft in Hessen" sowie im Statistischen Jahrbuch Hessen. Kurzinformationen sind im Faltblatt "MIKROZENSUS in Hessen" kostenlos erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre "Leben und arbeiten in Hessen"
Auskünfte erteilt das Hessische Statistische Landesamt, Mikrozensus