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Methodische Vorbemerkungen

Erfassungsgrenzen in der Agrarstatistik


 1979 bis einschl. 1998  ab 1999  ab 2010
Betriebe mit mindestens Betriebe mit mindestens Betriebe mit mindestens
1 ha landw. genutzte Fläche oder 2 ha landw. genutzte Fläche oder 5 ha landw. genutzte Fläche oder
1 ha Waldfläche oder 10 ha Waldfläche oder 10 ha Waldfläche bzw. KUP*
8 Rindern oder 8 Rindern oder 10 Rindern oder
8 Schweinen oder 8 Schweinen oder 50 Schweinen oder
50 Schafen oder 20 Schafen oder 20 Schafen oder
20 Ziegen oder
200 Stück Geflügel oder 200 Stück Geflügel oder 1000 Stück Geflügel oder
30 Ar Rebland (im Ertrag oder nicht im Ertrag) oder 30 Ar bestockte Rebfläche oder 50 Ar bestockte Rebfläche oder
30 Ar Obstanlagen 30 Ar Obstanlagen oder 50 Ar Obstanlagen oder
30 Ar Tabak oder 30 Ar Tabak oder 50 Ar Tabak oder
30 Ar Baumschulen oder 30 Ar Baumschulen oder 50 Ar Baumschulen oder
30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder 30 Ar Gemüseanbau im Freiland oder 50 Ar Gemüseanbau im Freiland oder
10 Ar Blumen und Zierpflanzen im Freiland 30 Ar Blumen- und Zierpflanzen im Freiland oder 50 Ar Blumen- und Zierpflanzen im Freiland oder
Jeglicher Anbau von Heil- und Gewürzpflanzen zum Verkauf 30 Ar Heil- und Gewürzpflanzen oder 50 Ar Heil- und Gewürzpflanzen oder
30 Ar Gartenbausämereien oder 50 Ar Gartenbausämereien oder
Jeglicher Anbau unter Glas zum Verkauf 3 Ar Gemüse unter Glas oder 10 Ar Gemüse unter Glas oder
3 Ar Blumen und Zierpflanzen unter Glas 10 Ar Blumen und Zierpflanzen unter Glas
10 Ar Speisepilze

*Kurzumtriebsplantagen.

 

Bodennutzung nach dem Betriebsprinzip:

Die Flächen werden in der Gemeinde nachgewiesen, in der sich der Betriebssitz des Bewirtschafters befindet, ohne Rücksicht darauf, in welchen Gemarkungen die Flächen liegen. Nachgewiesen werden die Flächen aller Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 5 Hektar (ha) und von Betrieben mit einer Waldfläche von mindestens 10 ha. Außerdem gehören zum Darstellungsbereich Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche unter 5 ha, einschließlich der Betriebe ohne LF, deren jährliche Markterzeugung mindestens einem durchschnittlichen Wert von 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche entspricht.