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Bodennutzung in den landwirtschaftlichen Betrieben Hessens

(Angaben in 1000)
Nutzungsart  Fläche in Hektar
 2003  2007  2010
Landw.genutzte Fläche 763,3 783,9 766,4
darunter
Ackerland 482,4 486,1 476,7
Haus- und Nutzgärten 0,2 0,2 0,2
Obstanlagen 1,5 1,3 1,6
Rebfläche 3,5 3,5 3,4
Baumschulfläche 0,6 0,5 0,4
Dauergrünland 274,8 291,8 283,7

*Repräsentativergebnis.

Begriffserläuterungen

Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)

Summe der genutzten Flächen von Ackerland, Gartenland (ohne Ziergärten), Obstanlagen, Baumschulen, Dauergrünland, Rebland, Korbweiden, Pappeln sowie Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes.

Landwirtschaftliche Betriebe

Als Betrieb ist diejenige technisch-wirtschaftliche Einheit zu verstehen, die mindestens eine der Erfassungsgrenzen der Agrarstatistik erreicht, für Rechnung eines Inhabers (Betriebsinhaber oder Gesellschaft) bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt. Nachgewiesen werden die Angaben den landwirtschaftlichen Betriebe in der jeweils gültigen Erfassungsgrenzen.

Ackerland

Flächen der landwirtschaftlichen Feldfrüchte (einschl. Ackergrünland), des Gemüses, der Erdbeeren und anderer Gartengewächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau, auch unter Glas, sowie Stilllegungsflächen, für die eine Prämie bezahlt wird. Ebenfalls enthalten ist die konjunkturelle Stilllegungsfläche, außerdem Flächen mit nachwachsenden Rohstoffen, die bei den jeweiligen Fruchtarten enthalten sind.

Dauergrünland

Zum Dauergrünland zählen Wiesen und Mähweiden, Weiden mit Almen, Hutungen und Streuwiesen sowie aus der Erzeugung genommenes Dauergrünland mit Beihilfe-/Prämienanspruch. Ebenfalls zum Dauergrünland rechnen auch Grünflächen mit Obstbäumen, sofern das Obst nur die Nebennutzung, die Gras- oder Heugewinnung aber die Hauptnutzung darstellt; andernfalls zählen diese Flächen zu den Obst-, Beeren- oder Nussanlagen und werden unter den Dauerkulturen nachgewiesen.

Nicht zum Dauergrünland rechnen Ackerwiesen und -weiden, wenn diese Flächen mindestens 1 Jahr bis weniger als 5 Jahre beanspruchen. Ferner zählen Grünflächen, die aus sozialen, wirtschaftlichen o. ä. Gründen nicht mehr genutzt werden (Sozialbrache) nicht zum Dauergrünland, sondern werden unter den dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Produktion genommenen Flächen ohne Prämienanspruch erfasst.