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Methodische Vorbemerkungen

Verarbeitendes Gewerbe

Berichtskreis

Er umfasst alle Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes einschl. Bergbau sowie Gewinnung von Steinen und Erden (Industrie und Verarbeitendes Handwerk) von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten. Dies bedeutet, dass auch Betriebe in die Erhebungen einbezogen sind, die weniger als 20 Beschäftigte haben, sofern das Unternehmen zum Produzierenden Gewerbe gehört und dessen Beschäftigtenzahl über dieser Abschneidegrenze liegt. Außerdem sind Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes (einschl. Bergbau sowie Gewinnung von Steinen und Erden) mit 20 und mehr Beschäftigten von Unternehmen außerhalb des Produzierenden Gewerbes meldepflichtig. Bei Branchen mit überwiegend kleineren Betriebsgrößen wurde die Erfassungsgrenze auf „10 und mehr tätige Personen“ herabgesetzt. Es handelt sich um folgende Klassen der WZ 2003:

 

14.11 - Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen a.n.g.,

14.21 - Gewinnung von Kies und Sand,

15.71 - Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere,

15.72 - Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere,

15.97 - Herstellung von Malz,

20.10 - Sägewerke,

26.63 - Herstellung von Frischbeton (Transportbeton).

 

Bei folgenden Klassen der WZ 2003 wurde die im Jahr 2006 noch geltende Sondererfassungsgrenze von „10 und mehr tätigen Personen“ ab dem Berichtsjahr 2007 abgeschafft, so dass dort auch die allgemeine Abschneidegrenze von 20 tätigen Personen gilt:

 

15.20 - Fischverarbeitung,

15.31 - Kartoffelverarbeitung,

15.32 - Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften,

15.33 - Obst- und Gemüseverarbeitung a. n. g.,

15.91 - Herstellung von Spirituosen,

15.92 - Herstellung von Alkohol,

15.98 - Mineralwassergewinnung, Herstellung von Erfrischungsgetränken.

 

Für diese Branchen sind die Angaben der Berichtsjahre 2006 und 2007 nicht vergleichbar. Dasselbe gilt für die Klasse

 

20.10 - Sägewerke-, Hobel- und Holzimprägnierwerke

 

bei der die für Sägewerke bis zum Jahr 2006 geltende Sonderabschneidegrenze von „Jahreseinschnitt – einschließlich Lohnschnitt – von mindestens 5 000 m³ Rohholz (im Festmaß)“ ebenfalls abgeschafft wurde.

Für die jährliche Investitionserhebung gilt nur die allgemeine Abschneidegrenze.

Monatlicher Berichtskreis

Ab dem Berichtsmonat Januar 2009 werden die Ergebnisse des Monatsbericht für das Verarbeitende Gewerbe (einschl. des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden) in der Abgrenzung der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) nachgewiesen. Die WZ 2008 ist von der Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) abgeleitet. Eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den bis 2008 nach der WZ 2003 ausgewiesenen Ergebnissen ist nur sehr bedingt möglich. Der Wechsel zur WZ 2008 hat gravierende Auswirkungen auf den Berichtskreis des Verarbeitenden Gewerbes. So gehören u.a. die Betriebe des Verlagsgewerbes nicht mehr zum Verarbeitenden Gewerbe. Auch innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes ist es zu zahlreichen Umgruppierungen gekommen. Selbst nach der WZ 2003 und der WZ 2008 namensgleiche Branchen wie der Maschinenbau sind anders definiert. Montagen und Installationsleistungen werden nach der neuen WZ 2008 getrennt ausgewiesen. Um einen Vorjahresvergleich zu ermöglichen, wurden einzelbetrieblich umfangreiche Neuzuordnungen vorgenommen.

Wie schon in den letzten beiden Jahren gehören zum monatlichen Berichtskreis nur noch Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten. Damit wurde eine Entlastung der bisher meldenden Betriebe erreicht. Allerdings dienen die monatlichen Ergebnisse nun nur noch konjunkturellen Analysen. So werden monatlich auf Kreisebene nur noch Ergebnisse für das gesamte Verarbeitende Gewerbe veröffentlicht. Auf Landesebene wird sich auf die 2-stelligen Ergebnisse der WZ beschränkt.

 

Systematik

Den jährlichen Ergebnissen liegt die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) zu Grunde. Sie baut auf der durch Verordnungen in der Europäischen Union eingeführten NACE Rev. 1.1 auf.

 

Ab Berichtsmonat Januar 2009 werden die Ergebnisse des Monatsberichts für Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden in der fachlichen Gliederung der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)" nachgewiesen. Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. Nr. L 393 S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt.

 

Die Anwendung der neuen Klassifikation hat Auswirkungen auf den Berichtskreis der Statistiken im Produzierenden Gewerbe, weil einige Tätigkeiten innerhalb des Produzierenden Gewerbes umgruppiert, andere zusätzlich aufgenommen oder ausgegliedert wurden. Darüber hinaus erfolgt

die Kodierung der Wirtschaftszweige nunmehr nach einem völlig neuen Nummerierungssystem.

An der Periodizität der Erhebung und den Erhebungsmerkmalen selbst hat sich dagegen im Wesentlichen nichts geändert.

 

Die wirtschaftssystematische Ergebnisdarstellung erfolgt im Allgemeinen nach Betrieben, d. h. die Einheit wird vollständig in dem Wirtschaftszweig nachgewiesen, in dem der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Für einige Merkmale ist eine Darstellung nach fachlichen Betriebsteilen möglich, wobei die einzelnen Betriebsteile ihrer Produktion entsprechend den Wirtschaftszweigen zugeordnet werden.