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Bewohnte Wohneinheiten (WE) mit Sammelheizung in Wohngebäuden 2006 nach Baujahr, Gebäudegröße und Energieart*

(Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung 2006; Angaben in 1000)
Art der Angabe WE mit Sammel-
heizung**
davon mit überwiegend verwendeter Energieart
Fern-
wärme
Gas Elektri-
zität
(Strom)
Heizöl Briketts,
Braun-
kohle
Koks,Stein-
kohle
Holz,
sonstige
erneuer-
bare Energien
Wohngebäude 2461 133 1339 12 950 / / 27
davon
nach dem Baujahr
Bis 1918 274 / 178 / 86 / / (5)
1919 bis 1948 243 (9) 144 / 86 - - /
1949 bis 1978 1363 90 664 (6) 592 / / 11
1979 bis 1990 282 10 157 / 108 - - (5)
1991 bis 1995 117 (6) 76 / 34 - - /
1996 bis 2000 110 (8) 70 / 30 - - /
2001 bis 2004 60 (6) 40 / 12 - - /
2005 oder später 13 - 11 - / - - /
nach der Gebäudegröße
Mit 1 Wohnung 653 12 296 / 327 / - 16
Mit 2 Wohnungen 563 / 252 / 294 - - 10
Mit 3 bis 6 Wohnungen 592 19 368 (5) 199 / - /
Mit 7 bis 12 Wohnungen 430 50 309 / 69 / / -
Mit 13 oder mehr Wohnungen 224 48 114 / 61 - - -
* Ohne Wohnheime.
** Fern-, Block-, Zentral- oder Etagenheizung.

Begriffserläuterungen

Wohneinheiten

Wohneinheiten sind Zusammenfassungen von nach außen abgeschlossenen, einzelnen oder zusammenhängenden Räumen, die ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Hierbei ist es gleichgültig, ob in der Wohneinheit ein Haushalt oder mehrere Haushalte untergebracht sind, ob die Wohneinheit leer steht oder Freizeitzwecken dient. Mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude, die nur von einem Haushalt genutzt werden, gelten als eine Wohneinheit.

Eigentümerwohneinheiten; hierunter versteht man Wohneinheiten, die vom Eigentümer des Gebäudes oder der Wohneinheit selbst bewohnt werden.

Eigentumswohneinheiten; das sind alle Wohneinheiten, an denen durch Eintragung im Wohnungsgrundbuch Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951 (BGBI. I S. 175) begründet worden ist.

Mietwohneinheiten; hierunter werden Wohneinheiten verstanden, die vollständig durch Hauptmieter (und ggf. Untermieter) genutzt werden.

Wohngebäude

das sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen. Das können Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäuser sein, aber auch Gebäude, in denen sich neben Wohnungen z. B. Anwaltskanzleien, Arztpraxen oder Geschäfte befinden.

Baujahr

Als Baujahr des Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Bei Gebäuden, die durch Schäden teilweise unbenutzbar geworden waren und wieder hergestellt wurden, gilt das Jahr der ursprünglichen Errichtung, bei total zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr. Bei Um-, An- und Erweiterungsbauten am Gebäude selbst ist das ursprüngliche Baujahr maßgebend.

Wohnheime

das sind Gebäude, die den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungsgruppen dienen und in denen eine selbstständige Haushaltsführung möglich ist. Hierzu zählen z. B. Studentenwohnheime, Arbeiter oder Lehrlingswohnheime, Schwesternwohnheime, Altenwohnheim. Nicht dazu gehören z. B. Altenpflegeheime.