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Wohneinheiten (WE) in Gebäuden mit Wohnraum 2006 nach Baujahr, Gebäudegröße und Art der Nutzung*

(Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung 2006)
Art der Angabe
WE Insgesamt davon
vom Eigentümer bewohnt vermietet unbewohnt
1000 % 1000 % 1000 %
Gebäude mit Wohnraum insgesamt 2823 1173 41,6 1478 52,4 171 6,1
davon
Wohngebäude 2808 1169 41,6 1470 52,3 169 6,0
davon
nach dem Baujahr
Bis 1918 346 158 45,5 160 46,3 28 8,2
1919 bis 1948 296 117 39,6 155 52,5 23 7,9
1949 bis 1978 1537 587 38,2 860 56,0 90 5,8
1979 bis 1990 310 156 50,4 140 45,3 13 4,3
1991 bis 1995 124 50 40,5 69 55,8 (5) (3,6)
1996 bis 2000 116 56 48,0 56 48,0 (5) (4,0)
2001 bis 2004 63 37 58,0 24 38,1 / /
2005 oder später 17 (8) (49,0) (5) (32,6) / /
nach der Gebäudegröße
Mit 1 Wohnung 761 642 84,4 86 11,3 33 4,3
Mit 2 Wohnungen 645 295 45,7 307 47,6 43 6,7
Mit 3 bis 6 Wohnungen 676 143 21,1 481 71,2 52 7,6
Mit 7 bis 12 Wohnungen 480 51 10,7 401 83,5 28 5,8
Mit 13 oder mehr Wohnungen 247 38 15,6 195 79,1 13 5,4
Sonstige Gebäude mit Wohnraum 14 / / (8) (57,3) / /
* Ohne Wohnheime.

Begriffserläuterungen

Wohneinheiten

Wohneinheiten sind Zusammenfassungen von nach außen abgeschlossenen, einzelnen oder zusammenhängenden Räumen, die ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Hierbei ist es gleichgültig, ob in der Wohneinheit ein Haushalt oder mehrere Haushalte untergebracht sind, ob die Wohneinheit leer steht oder Freizeitzwecken dient. Mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude, die nur von einem Haushalt genutzt werden, gelten als eine Wohneinheit.

Eigentümerwohneinheiten; hierunter versteht man Wohneinheiten, die vom Eigentümer des Gebäudes oder der Wohneinheit selbst bewohnt werden.

Eigentumswohneinheiten; das sind alle Wohneinheiten, an denen durch Eintragung im Wohnungsgrundbuch Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951 (BGBI. I S. 175) begründet worden ist.

Mietwohneinheiten; hierunter werden Wohneinheiten verstanden, die vollständig durch Hauptmieter (und ggf. Untermieter) genutzt werden.

Gebäude

Die Gebäude waren nach dem Zweck, für den sie bestimmt waren oder genutzt wurden, einzuordnen. Im Mikrozensus waren nur Gebäude mit Wohnraum zu erfassen. Als ein (einzelnes) Gebäude gilt jedes freistehende Gebäude oder bei zusammenhängender Bebauung — z. B. Doppel-, Gruppen- und Reihenhäuser — jedes Gebäude, das durch eine vom Dach bis zum Keller reichende Brandmauer von anderen Gebäuden getrennt ist.

Eigentümer

Als Eigentümer gilt, wem das Eigentum an einer Wohneinheit oder an einem Gebäude rechtlich ganz oder teilweise (Grundbucheintragung) zusteht. Ein Haushalt ist Gebäudeeigentümer, wenn einem oder mehreren Mitgliedern dieses Haushalts das Eigentum an dem Gebäude, in dem der Haushalt wohnt, ganz oder teilweise (z. B. Erbengemeinschaft) rechtlich zusteht. Ein Haushalt ist Eigentümer einer Wohneinheit, wenn wenigstens ein Mitglied des Haushalts das Eigentum an der von ihm bewohnten Wohneinheit (nicht am Gebäude) hat und dieses Recht im Grundbuch eingetragen oder zur Eintragung vorgemerkt ist.

Wohngebäude

das sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen. Das können Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäuser sein, aber auch Gebäude, in denen sich neben Wohnungen z. B. Anwaltskanzleien, Arztpraxen oder Geschäfte befinden.

Baujahr

Als Baujahr des Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Bei Gebäuden, die durch Schäden teilweise unbenutzbar geworden waren und wieder hergestellt wurden, gilt das Jahr der ursprünglichen Errichtung, bei total zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr. Bei Um-, An- und Erweiterungsbauten am Gebäude selbst ist das ursprüngliche Baujahr maßgebend.

Sonstige Gebäude mit Wohnraum

das sind Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke, nämlich für gewerbliche, soziale, kulturelle oder Verwaltungszwecke bestimmt sind oder genutzt werden, aber zum Zeitpunkt der Erhebung mindestens eine Wohneinheit enthielten. Beispiele hierfür sind Hausmeister- oder Verwalterwohnungen in Fabrik- oder Verwaltungsgebäuden, in Schulen, Hotels, Krankenhäusern, Geschäfts- bzw. Bürogebäuden.

Wohnheime

das sind Gebäude, die den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungsgruppen dienen und in denen eine selbstständige Haushaltsführung möglich ist. Hierzu zählen z. B. Studentenwohnheime, Arbeiter oder Lehrlingswohnheime, Schwesternwohnheime, Altenwohnheim. Nicht dazu gehören z. B. Altenpflegeheime.