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Bewohnte Wohneinheiten (WE) in Wohngebäuden 2006 nach Baujahr, Gebäudegröße und Fläche*

(Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung 2006)
Art der Angabe WE Insgesamt davon mit einer Fläche von ... m2 Fläche
unter 40 40 60 80 100 120 oder mehr je Wohn-
einheit
je
Person
bis unter
60 80 100 120
1000 m2
Wohngebäude 2639 96 366 648 495 327 708 95,1 44,8
davon
nach dem Baujahr
Bis 1918 318 (9) 33 73 64 45 95 99,3 46,8
1919 bis 1948 272 10 43 69 51 35 64 90,7 43,7
1949 bis 1978 1447 60 227 390 276 172 323 90,2 44,3
1979 bis 1990 297 10 32 52 46 40 116 107,4 47,6
1991 bis 1995 119 / 14 28 27 12 34 98,7 43,2
1996 bis 2000 112 / 13 21 21 13 40 106,0 43,4
2001 bis 2004 61 / / 11 (8) (9) 29 116,0 43,9
2005 oder später 13 / / / / / (7) 122,2 46,4
nach der Gebäudegröße
Mit 1 Wohnung 728 / (8) 39 87 123 469 133,5 52,7
Mit 2 Wohnungen 602 (8) 48 136 149 102 159 97,8 46,5
Mit 3 bis 6 Wohnungen 624 22 121 211 135 72 63 79,2 41,1
Mit 7 bis 12 Wohnungen 452 26 126 179 85 21 15 68,7 36,2
Mit 13 oder mehr Wohnungen 234 39 63 83 38 (9) / 62,1 34,0
* Ohne Wohnheime.

Begriffserläuterungen

Wohneinheiten

Wohneinheiten sind Zusammenfassungen von nach außen abgeschlossenen, einzelnen oder zusammenhängenden Räumen, die ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Hierbei ist es gleichgültig, ob in der Wohneinheit ein Haushalt oder mehrere Haushalte untergebracht sind, ob die Wohneinheit leer steht oder Freizeitzwecken dient. Mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude, die nur von einem Haushalt genutzt werden, gelten als eine Wohneinheit.

Eigentümerwohneinheiten; hierunter versteht man Wohneinheiten, die vom Eigentümer des Gebäudes oder der Wohneinheit selbst bewohnt werden.

Eigentumswohneinheiten; das sind alle Wohneinheiten, an denen durch Eintragung im Wohnungsgrundbuch Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951 (BGBI. I S. 175) begründet worden ist.

Mietwohneinheiten; hierunter werden Wohneinheiten verstanden, die vollständig durch Hauptmieter (und ggf. Untermieter) genutzt werden.

Fläche der Wohneinheit

Die Gesamtfläche der Wohneinheit setzt sich zusammen aus der Fläche

aller Wohn- und Schlafräume, auch solcher außerhalb des Wohnungsabschlusses (Mansarden),

der Küche/Kochnische,

des Badezimmers, der Toilette, Besen-, Speise- und Abstellkammer, Veranda, des Flurs, Balkons,

der gewerblich genutzten Wohnräume.

Flächen von Räumen unter 2 m lichter Höhe und unter Schrägen liegende Flächen wurden nur halb gerechnet, Balkone nur zu einem Viertel. Keller- und Bodenräume (Speicher), soweit sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind, waren nicht zu berücksichtigen.

Wohngebäude

das sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen. Das können Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäuser sein, aber auch Gebäude, in denen sich neben Wohnungen z. B. Anwaltskanzleien, Arztpraxen oder Geschäfte befinden.

Baujahr

Als Baujahr des Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Bei Gebäuden, die durch Schäden teilweise unbenutzbar geworden waren und wieder hergestellt wurden, gilt das Jahr der ursprünglichen Errichtung, bei total zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr. Bei Um-, An- und Erweiterungsbauten am Gebäude selbst ist das ursprüngliche Baujahr maßgebend.

Wohnheime

das sind Gebäude, die den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungsgruppen dienen und in denen eine selbstständige Haushaltsführung möglich ist. Hierzu zählen z. B. Studentenwohnheime, Arbeiter oder Lehrlingswohnheime, Schwesternwohnheime, Altenwohnheim. Nicht dazu gehören z. B. Altenpflegeheime.