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Bewohnte Wohneinheiten (WE) in Wohngebäuden 2006 nach Baujahr, Gebäudegröße und Beheizungsart*

(Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung 2006; Angaben in 1000)
Art der Angabe WE insgesamt darunter mit
Sammelheizung Einzel-
oder Mehrraum-
öfen
zusammen Fern-
heizung
Block- Zentral-,
Etagen-
heizung
Wohngebäude 2639 2461 133 2329 178
davon
nach dem Baujahr
Bis 1918 318 274 / 271 44
1919 bis 1948 272 243 (9) 234 29
1949 bis 1978 1447 1363 90 1272 85
1979 bis 1990 297 282 10 272 15
1991 bis 1995 119 117 (6) 111 /
1996 bis 2000 112 110 (8) 102 /
2001 bis 2004 61 60 (6) 54 /
2005 oder später 13 13 - 13 /
nach der Gebäudegröße
Mit 1 Wohnung 728 653 12 641 75
Mit 2 Wohnungen 602 563 / 559 39
Mit 3 bis 6 Wohnungen 624 592 19 573 33
Mit 7 bis 12 Wohnungen 452 430 50 380 22
Mit 13 oder mehr Wohnungen 234 224 48 176 10
* Ohne Wohnheime.

Begriffserläuterungen

Wohneinheiten

Wohneinheiten sind Zusammenfassungen von nach außen abgeschlossenen, einzelnen oder zusammenhängenden Räumen, die ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Hierbei ist es gleichgültig, ob in der Wohneinheit ein Haushalt oder mehrere Haushalte untergebracht sind, ob die Wohneinheit leer steht oder Freizeitzwecken dient. Mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude, die nur von einem Haushalt genutzt werden, gelten als eine Wohneinheit.

Eigentümerwohneinheiten; hierunter versteht man Wohneinheiten, die vom Eigentümer des Gebäudes oder der Wohneinheit selbst bewohnt werden.

Eigentumswohneinheiten; das sind alle Wohneinheiten, an denen durch Eintragung im Wohnungsgrundbuch Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951 (BGBI. I S. 175) begründet worden ist.

Mietwohneinheiten; hierunter werden Wohneinheiten verstanden, die vollständig durch Hauptmieter (und ggf. Untermieter) genutzt werden.

Beheizungsart

Blockheizung; mit dieser Heizungsart wird ein ganzer Block von Häusern von einem zentralen Blockheizwerk aus beheizt. Die Heizquelle selbst ist an eines der Gebäude angebaut oder befindet sich in unmittelbarer Nähe eines dieser Gebäude.

Einzelöfen (u. a. Kohle-, Nachtspeicheröfen) beheizen jeweils nur den Raum, in dem sie stehen. In der Regel sind sie fest installiert.

Etagenheizung; hierunter versteht man eine zentrale Heizanlage für sämtliche Räume nur einer Wohneinheit. Die Heizquelle hierfür (Therme) befindet sich meist in der Wohneinheit selbst.

Fernheizung; hierbei werden ganze Wohnbezirke von einem zentralen Heizwerk (Fernheizwerk) aus mit so genannter Fernwärme versorgt.

Mehrraumöfen (z. B. in der Form von Kachelöfen) beheizen gleichzeitig mehrere Räume (auch durch Luftkanäle).

Zentralheizung; hiermit werden sämtliche Wohneinheiten eines Gebäudes von einer zentralen Heizstelle, die sich innerhalb des Gebäudes (in der Regel im Keller) befindet, beheizt.

Wohngebäude

das sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen. Das können Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäuser sein, aber auch Gebäude, in denen sich neben Wohnungen z. B. Anwaltskanzleien, Arztpraxen oder Geschäfte befinden.

Baujahr

Als Baujahr des Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Bei Gebäuden, die durch Schäden teilweise unbenutzbar geworden waren und wieder hergestellt wurden, gilt das Jahr der ursprünglichen Errichtung, bei total zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr. Bei Um-, An- und Erweiterungsbauten am Gebäude selbst ist das ursprüngliche Baujahr maßgebend.

Wohnheime

das sind Gebäude, die den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungsgruppen dienen und in denen eine selbstständige Haushaltsführung möglich ist. Hierzu zählen z. B. Studentenwohnheime, Arbeiter oder Lehrlingswohnheime, Schwesternwohnheime, Altenwohnheim. Nicht dazu gehören z. B. Altenpflegeheime.