Seit 1957 wird der Mikrozensus in der Bundesrepublik Deutschland jährlich als laufende Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Beteiligung am Erwerbsleben durchgeführt.
Ab 1998 werden mit einem Auswahlsatz von 1 % der Bevölkerung auch Angaben zur Wohnsituation der Haushalte erhoben.
Die Zusatzerhebung „Wohnsituation der Haushalte“ findet gemäß Mikrozensusgesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S.1350) alle 4 Jahre statt und liefert Informationen über Art und Größe des Gebäudes mit Wohnraum, Fläche und Baualter, über Nutzung der Wohneinheit als Eigentümer, Hauptmieter oder Untermieter, Einzugsjahr des Haushalts, Ausstattung der Wohneinheit mit Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen sowie über die Miete. Gefragt wird auch, ob es sich bei der bewohnten Wohneinheit um eine Eigentumswohnung oder um eine Mietwohnung handelt.
Um die Belastung der Auskunftspflichtigen zu reduzieren, wurde mit dem Mikrozensusgesetz ab 2005 die Frage nach kostenloser, verbilligter beziehungsweise ermäßigter Überlassung der Wohnung gestrichen. Wohnungen, für die keine Miete bzw. verbilligte oder ermäßigte Miete zu zahlen war, wurden bei der Berechnung der Durchschnittsmieten für die Jahre 1998 und 2002 nicht berücksichtigt, da es sich hierbei nicht um marktübliche Mieten handelt. Durch den Wegfall dieser Frage ist die Vergleichbarkeit der Mieten für 2006 mit den veröffentlichten Zahlen zur Miete der zurückliegenden Erhebungen (1998 und 2002) nicht mehr gegeben.
Hochrechnung
Die Hochrechnung der Mikrozensus-Zusatzerhebung erfolgt in zwei Schritten, wobei der erste Schritt auch für die Mikrozensus-Grunderhebung gilt. Mit dem Ziel, die bei Stichproben unvermeidlichen zufallsbedingten und systematischen Fehler auszugleichen, wird in einem ersten Schritt ein Ausgleich der bekannten Ausfälle vorgenommen (Kompensation). Dies geschieht durch Berechnung von Kompensationsfaktoren anhand von Informationen über die Haushalte, die nicht geantwortet haben. Bei der Hochrechnung der Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation werden in einem zweiten Schritt die mit dem Kompensationsfaktor gewichteten Stichprobenverteilungen an Eckwerte ausgewählter Hilfsvariablen aus der laufenden Wohnungsfortschreibung angepasst. Die Basis für die laufende Wohnungsfortschreibung bilden die jeweils letzten Gebäude- und Wohnungszählungen (im früheren Bundesgebiet von 1987, in den neuen Ländern von 1995). Diese werden kontinuierlich anhand der Bautätigkeitsstatistik fortgeschrieben. Angepasst wird auf der Ebene der regionalen Anpassungsschichten an die Zahlen der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden (sonstigen Gebäuden mit Wohnraum). Da die Fortschreibung nur Angaben zur Zahl der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden (sonstigen Gebäuden mit Wohnraum) nachweist und Informationen zu Wohnungen in Wohnheimen und bewohnten Unterkünften nicht vorliegen, muss aus Mangel einer Hochrechnungs-Sollzahl für diesen Bereich eine freie Hochrechnung vorgenommen werden. Dabei wird unterstellt, dass die Zusatzerhebung exakt 1% der vorhandenen Wohnungen in Wohnheimen und bewohnten Unterkünften nachweist.