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Familien und Paare in Hessen

Familien sind Eltern-Kind-Gemeinschaften. Dabei wird - unter Berücksichtigung des Lebensformenkonzeptes - nach folgenden Familientypen unterschieden:
Ehepaare mit Kindern
Lebensgemeinschaften mit Kindern
Alleinerziehende (mit Kindern)
Paare werden zu Vergleichszwecken in folgender Untergliederung dargestellt:
Ehepaare ohne Kinder
Nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder
2010 lebten 50,9 % der Bevölkerung in Familien.
........hatte die Durchschnittsfamilie 1,63 Kinder.
........gab es in 21,1 % der Familien nur einen Elternteil.
........entfielen 17,6 % der Kinder auf Familien mit einem Elternteil.

 

Familien und Paare nach dem Lebensformkonzept

(Angaben in 1000)
Art der Angabe 2008 2009 2010
Familien mit ledigen Kindern insgesamt 918 905 904
davon nach Lebensformen
Ehepaare mit Kind(ern) 678 667 661
Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) 49 49 52
Alleinerziehende mit Kind(ern) 191 190 191
davon nach Kinderzahl
1 Kind 479 466 469
2 Kindern 333 332 332
3 oder mehr Kindern 106 107 103
Kinder insgesamt 1 493 1 484 1 470
davon
bei Ehepaaren mit Kindern 1 163 1 159 1 136
in Lebensgemeinschaften 70 68 75
bei Alleinerziehenden 261 257 259
Paare ohne ledige Kinder insgesamt 854 859 858
Ehepaare ohne Kinder 716 712 714
Lebensgemeinschaften ohne Kinder 138 147 144

Begriffserläuterungen

Familien

Die Familie im „statistischen Sinn“ umfasst im Mikrozensus – abweichend von früheren Veröffentlichungen – alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, d.h. Ehepaare, nichteheliche (gegengeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine „statistische“ Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel): Eltern/-teile und im Haushalt lebende ledige Kinder.

Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einem/r Partner/in in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.

Nicht zu den „statistischen“ Familien zählen im Mikrozensus Paare – Ehepaare und Lebensgemeinschaften – ohne Kinder sowie Alleinstehende. Hierzu gehören alle Frauen und Männer, die noch keine Kinder haben, deren Kinder noch im Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, deren Kinder nicht mehr ledig oder Partner/in einer Lebensgemeinschaft sind, sowie Frauen und Männer, die niemals Kinder versorgt haben, also dauerhaft kinderlos waren. Ein Anstieg der Lebensformen ohne Kinder bzw. ein Rückgang der Familien ist daher nicht automatisch mit einer Zunahme von dauerhaft Kinderlosen gleichzusetzen.

Paare

Zu den Paaren zählen im Mikrozensus alle Personen, die in einer Partnerschaft leben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Im Einzelnen gehören dazu Ehepaare, nichteheliche (gegengeschlechtliche) Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.

Kinder

Ledige Personen ohne Lebenspartner/in und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammen leben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.

Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einer Partner/in in einer Lebensgemeinschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.