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Familien mit ledigen Kindern nach der Zahl der Kinder

(Angaben in 1000)
Jahr Insgesamt davon mit ... Kind(ern)
1 2 3 oder
mehr
1976 982 464 348 171
1980 979 474 360 145
1985 962 486 355 121
1990 962 503 351 108
1993 975 507 364 105
1994 973 506 361 106
1995 967 503 359 105
1996 950 493 350 107
1997 954 490 350 114
1998 945 475 355 115
1999 935 466 354 115
2000 942 470 359 113
2001 927 469 349 110
2002 936 475 355 106
2003 929 476 342 111
2004 928 470 344 115
2005 921 461 348 113
2006 913 461 341 111
2007 918 472 334 111
2008 918 479 333 106
2009 905 466 332 107
2010 904 469 332 103

Begriffserläuterungen

Familien

Die Familie im „statistischen Sinn“ umfasst im Mikrozensus – abweichend von früheren Veröffentlichungen – alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, d.h. Ehepaare, nichteheliche (gegengeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine „statistische“ Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel): Eltern/-teile und im Haushalt lebende ledige Kinder.

Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einem/r Partner/in in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.

Nicht zu den „statistischen“ Familien zählen im Mikrozensus Paare – Ehepaare und Lebensgemeinschaften – ohne Kinder sowie Alleinstehende. Hierzu gehören alle Frauen und Männer, die noch keine Kinder haben, deren Kinder noch im Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, deren Kinder nicht mehr ledig oder Partner/in einer Lebensgemeinschaft sind, sowie Frauen und Männer, die niemals Kinder versorgt haben, also dauerhaft kinderlos waren. Ein Anstieg der Lebensformen ohne Kinder bzw. ein Rückgang der Familien ist daher nicht automatisch mit einer Zunahme von dauerhaft Kinderlosen gleichzusetzen.

Kinder

Ledige Personen ohne Lebenspartner/in und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammen leben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.

Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einer Partner/in in einer Lebensgemeinschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.