| Größenklasse des monatlichen Familiennettoeinkommens in Euro |
Insgesamt | davon mit ... Kind(ern) | ||
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 oder mehr | ||
| Familien insgesamt | 904 | 469 | 332 | 103 |
| davon mit einem Einkommen von... Euro | ||||
| unter 900 | 11 | (9) | / | / |
| 900 bis unter 1300 | 48 | 38 | (9) | / |
| 1300 bis unter 1500 | 36 | 24 | (10) | / |
| 1500 bis unter 1700 | 41 | 24 | 14 | / |
| 1700 bis unter 2000 | 62 | 32 | 22 | (8) |
| 2000 bis unter 2600 | 148 | 80 | 50 | 18 |
| 2600 bis unter 3200 | 135 | 67 | 53 | 15 |
| 3200 bis unter 4500 | 193 | 93 | 78 | 22 |
| 4500 oder mehr | 142 | 57 | 64 | 21 |
| Sonstige Familien | 88 | 46 | 30 | 12 |
Das Nettoeinkommen der Familie/Lebensform ist die Summe der persönlichen Nettoeinkommen aller Mitglieder der Familie/Lebensform. Für Familien/Lebensformen, die mit weiteren Familien/Lebensformen in einem Haushalt zusammen leben, kann ggf. auch kein Einkommen der Familie/Lebensform vorliegen. Wenn mindestens ein Mitglied der Familie/Lebensform selbstständige/r Landwirt/in in der Haupttätigkeit ist, wird kein Einkommen der Familie/Lebensform nachgewiesen.
Die Familie im „statistischen Sinn“ umfasst im Mikrozensus – abweichend von früheren Veröffentlichungen – alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, d.h. Ehepaare, nichteheliche (gegengeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine „statistische“ Familie immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel): Eltern/-teile und im Haushalt lebende ledige Kinder.
Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einem/r Partner/in in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.
Nicht zu den „statistischen“ Familien zählen im Mikrozensus Paare – Ehepaare und Lebensgemeinschaften – ohne Kinder sowie Alleinstehende. Hierzu gehören alle Frauen und Männer, die noch keine Kinder haben, deren Kinder noch im Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, deren Kinder nicht mehr ledig oder Partner/in einer Lebensgemeinschaft sind, sowie Frauen und Männer, die niemals Kinder versorgt haben, also dauerhaft kinderlos waren. Ein Anstieg der Lebensformen ohne Kinder bzw. ein Rückgang der Familien ist daher nicht automatisch mit einer Zunahme von dauerhaft Kinderlosen gleichzusetzen.
Ledige Personen ohne Lebenspartner/in und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammen leben. Als Kinder gelten im Mikrozensus – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.
Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, nicht mehr ledig sind oder mit einer Partner/in in einer Lebensgemeinschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie bzw. Lebensform.
Familien, in denen mindestens eine Person in der Haupttätigkeit selbstständige(r) Landwirt(in) ist, kein Einkommen sowie ohne Angabe.