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Nichtärztliches Personal in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Hessen 2010 nach Personalgruppen und Geschlecht

Personalgruppe  Nichtärztliches Personal in ...
Krankenhäusern  Vorsorge- und
Rehabilitations-
einrichtungen
männlich  weiblich  männlich  weiblich 
Pflegedienst 4 209 24 823 241 2 011
Medizinisch-technischer Dienst 1 585 9 674 779 2 455
Funktionsdienst 1 759 6 507 99 455
Sonstige Personalgruppen 4 975 8 171 1 137 3 585
Insgesamt 12 528 49 175 2 256 8 506

Begriffserläuterungen

Krankenhäuser

sind Einrichtungen gemäß § 107 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V), die der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen, fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten, mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichen, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten/Patientinnen zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen die Patienten/Patientinnen untergebracht und verpflegt werden können.

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

sind Einrichtungen gemäß § 107 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V), die der stationären Behandlung der Patienten/Patientinnen dienen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie nach Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten (Rehabilitation), wobei Leistungen der aktivierenden Pflege nicht von den Krankenkassen übernommen werden dürfen, fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten/Patientinnen nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patienten/Patientinnen bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen, und in denendie Patienten/Patientinnen untergebracht und verpflegt werden können.

Pflegedienst

Dazu gehören Pflegedienstleitung, Schüler, Stationssekretärinnen, Pflege- und Pflegehilfspersonal im stati-onären Bereich (Dienst am Krankenbett). Außerdem Pflegekräfte in Intensivpflege und -behandlungseinheiten sowie Dialysestationen.

Medizinisch-technischer Dienst

Dazu gehören:
Apothekenpersonal
Arzthelfer
Audiometristen
Bio-Ingenieure
Chemiker
Chemotechniker
Cytologieassistenten
Diätassistenten
EEG-Assistenten
Gesundheitsingenieure
Kardiotechniker
Krankengymnasten
Krankenhausingenieure
Laboranten
Logopäden
Masseure
Masseure und medizinische Bademeister
Medizinphysiker
Medizinisch-technische Assistenten
Medizinisch-technische Gehilfen
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Orthoptisten
Personal für die medizinische Dokumentation
Physiker
Physikalisch-technische Assistenten
Psychagogen
Psychologen
Nichtärztliche Psychotherapeuten
Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich
Sonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich
Sozialarbeiter
Tierpfleger und Sektionsgehilfen
Zahnärztliche Helferinnen sowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal

Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören:
Apotheken, Laboratorien einschließlich Stationslaboratorien, Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-, Grundumsatzabteilungen, Bäder- und Massageabteilungen, Elektrophysikalische Abteilungen, Sehschulen, Sprachschulen, Körperprüfabteilungen usw.

Funktionsdienst

Dazu gehören:
Krankenpflegepersonal für Operationsdienst
Krankenpflegepersonal für Anästhesie
Hebammen und Entbindungspfleger
Krankenpflegepersonal in der Ambulanz
Krankenpflegepersonal in Polikliniken
Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst
Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik
Krankenpflegepersonal in der Endoskopie
Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt
Krankentransportdienst
Beschäftigungstherapeuten (einschl. Arbeitstherapeuten)
Personal der Zentralsterilisation

Sonstige Personalgruppen

Dazu gehören:
Klinisches Hauspersonal, Wirtschafts- und Versorgungsdienst, Technischer Dienst, Verwaltungsdienst und Sonderdienste sowie Sonstiges Personal.