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Methodische Vorbemerkungen

Die Finanz- und Personalstatistiken erfassen Tatbestände, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Politik und dem Wirtschaften der öffentlichen Haushalte, der Gebietskörperschaften und der ihnen zuzurechnenden Institutionen — Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen — stehen. Vergleiche mit in anderen finanzstatistischen Publikationen nachgewiesenen Zahlen sind auf Grund von geänderten oder unterschiedlichen formalen und methodischen Grundlagen der Statistiken oftmals nur mit Einschränkungen möglich.

Im Mittelpunkt der Finanzstatistik stehen die jährliche Haushaltsrechnungsstatistik, die Einnahmen und Ausgaben aufgabenbezogen und nach Haushaltsgruppierung darstellt, und die vierteljährliche Kassenstatistik (Vierteljahresstatistik), die Einnahmen und Ausgaben nur in haushaltssystematischer Gruppierung nachweist. Ergänzend liefern die jährliche Schuldenstatistik Daten über die Verschuldung der Gebietskörperschaften und der ihnen zuzurechnenden Institutionen, die Statistik der Steuereinnahmen monatliche Daten über das kassenmäßige Aufkommen an Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern.

Bei den Gebietskörperschaften und ihren Parafisci, als größtem gesellschaftlichen und—entsprechend der dort vorrangigen Aufgabenstellungen—ausgesprochen personalintensivem Dienstleistungsbereich, sind Zahl und Struktur der hier aktiven und ehemaligen Beschäftigten in vielerlei Hinsicht von besonderer Bedeutung. Zur Beobachtung und Analyse der Entwicklungen des aktiven Personals wird daher jährlich mit Stichtag 30. Juni die Erhebung der Personalstände (Personalstandstatistik) im öffentlichen Dienst durchgeführt. Die quantitative Erfassung und Darstellung der Empfänger von Versorgungsbezügen (Pensionen und Hinterbliebenenversorgung) erfolgt im Rahmen der jährlich zum 1. Januar durchzuführenden Versorgungsempfängerstatistik.