Im Rahmen der Hochschulfinanzstatistik werden die Einnahmen und Ausgaben aller staatlichen und privaten Hochschulen in haushaltsmäßiger (Einnahmen und Ausgaben nach der Jahresrechnung) sowie fachlicher (Studienfächer) und organisatorischer (Lehr- und Forschungsbereiche) Zuordnung erhoben.
Auskunftspflichtig sind dabei die Leiter der Hochschulen und Hochschulkliniken sowie die Leiter der Stellen, die Mittel für die Hochschulen bewirtschaften.
Als Hochschulen gelten, unabhängig von der Trägerschaft, alle nach Landesrecht anerkannten Hochschulen.