aus unserer Monatszeitschrift "Staat und Wirtschaft in Hessen"
Autor(in): Dr. Peter W. Buck Heft: 05-2005
Zusammenfassung:
„Seit dem 1. Januar wirkt die letzte Stufe der Steuerreform. Vor allem Arbeitnehmer können sich freuen. Denn die Steuersätze sind jetzt so niedrig wie noch nie. So gilt nun ein Eingangssteuersatz von nur 15 % (1998: 25,9 %). ... So wird die Kaufkraft auch bei Menschen mit kleinerem Einkommen gestärkt. Das ist fair und tut unserer Wirtschaft gut.“ So lautet der Text der Werbekampagne mit dem Titel „Mehr Gerechtigkeit — Die Steuerreform“, die die Bundesregierung im Dezember 2004/Januar 2005 in Zeitungen, Zeitschriften und auf Litfaßsäulen schaltete. Und der Bundesfinanzminister ergänzt auf der Internetseite des Finanzministeriums: „... Die Dimension der Steuerreform ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik: Noch nie waren der Eingangs- und der Spitzensteuersatz so gering, wie ab dem 1. Januar 2005. Von den Entlastungen profitieren alle Steuerzahler, insbesondere Familien mit Kindern (...). Die Kampagne soll verdeutlichen, wer und in welchem Umfang von der Steuerreform profitiert ...“. Genau dieser Frage geht der Autor im nachfolgenden Aufsatz nach, und zwar auf Grund des objektiven Zahlenmaterials der Einkommensteuerstatistik. Der Aufsatz macht allerdings auch deutlich, dass der Begriff „Objektivität“ in diesem Zusammenhang relativiert werden muss: Welche Zahlen dem Leser „entgegen geworfen“ werden (so die wörtliche Übersetzung des lateinischen Begriffes), ist nämlich immer Folge einer subjektiven Auswahl und Gewichtung. Bei aller Freiheit der Interpretation schält sich jedoch ein Ergebnis deutlich heraus: Die Steuerreform entlastet die Steuerzahler nicht gleichmäßig. Hauptgewinner sind die sehr niedrigen und die sehr hohen Einkommen. Am wenigsten entlastet wird die große Gruppe der Bezieher mittlerer Einkommen.
Die Übersicht ist nach Themenbereichen gegliedert. Innerhalb der Themenbereiche sind die Titel aufsteigend nach dem Erscheinungsjahr sortiert; daneben sind weitere bibliographische Angaben enthalten. Alle gelisteten Beiträge können als Kopie gegen Kostenerstattung beim Hessischen Statistischen Landesamt angefordert werden.