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Methodische Vorbemerkungen

Beschäftigtenstatistik

In der Statistik der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer (SVB), der Beschäftigungsstatistik, werden alle Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nachgewiesen, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind. Nicht nachgewiesen werden dagegen der weitaus überwiegende Teil der Selbständigen, die mithelfenden Familienangehörigen, die Beamten, die Berufs- und Zeitsoldaten und Wehr- und Zivildienstleistenden, wenn sie nicht aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis einberufen wurden.

Die Beschäftigungsstatistik ist eine Sekundärstatistik, die von der Bundesagentur für Arbeit den Statistischen Ämtern zur Verfügung gestellt wird. Sie beruht auf dem integrierten Meldeverfahren der Arbeitgeber zur Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-/Renten- und Pflegeversicherung) und zur Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit.

Dieses Verfahren verlangt von den Arbeitgebern für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einheitliche Meldungen, die unter anderem Angaben zum Alter, Geschlecht, Ausbildung, Wohn- und Arbeitsort, ausgeübten Beruf und zum Wirtschaftszweig enthalten. Dadurch sind Auswertungen in tiefer sachlicher und regionaler Gliederung möglich.

Die Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik gelten grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren (ab dem jeweiligen Berichtsstichtag) als vorläufig und können – bei erkennbar wichtigem Berichtigungsbedarf – binnen dieses Zeitraums von der Bundesagentur für Arbeit korrigiert werden.

Aufgabe der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist es, im Rahmen des erwerbsstatistischen Gesamtsystems Daten und Informationen zu erstellen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Länder die hierfür erforderlichen anonymisierten Einzeldaten zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gemäß § 282a Abs. 1 SGB III zur Verfügung.

 

Arbeitslosenstatistik

Die vorliegenden Daten zum Arbeitsmarkt wurden zusammengestellt aus Informationen der Bundesagentur für Arbeit und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit.

Weiterführende Informationen zu den SVB und Arbeitslosen enthalten die Qualitätsberichte der Bundesagentur für Arbeit.