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Private Haushalte nach Wohnverhältnissen am 1.1.2008 nach sozialer Stellung des Haupteinkommensbeziehers

Art der Angabe Maß-
bzw.
Mengen-
einheit
Haushalte
insgesamt
davon
Selbst-
ständige*
Beamte Angestellte Arbeiter Arbeitslose Nicht-
erwerbstätige
darunter
Rentner Pensionäre
Haushalte insgesamt 1000 2 842 220 114 941 451 203 913 705 119
darunter in
Einfamilienhäusern % 36,8 43,2 42,2 32,6 41,8 (17,7) 40,7 39,4 60,4
Zweifamilienhäusern % 16,4 (16,6) (14,5) 16,1 (18,4) / 16,8 17,7 (13,5)
Mehrfamilienhäusern** % 45,3 37,8 42,3 49,7 38,9 (68,8) 40,8 41,9 (24,7)
Wohn- und Schlafräume je Haushalt Anzahl 3,6 4,1 4,0 3,6 4,0 2,6 3,6 3,6 4,4
Wohnfläche insgesamt m2 99,2 121,8 108,2 96,2 108,8 68,9 97,7 97,4 120,6
Wohnfläche für Kinder insgesamt m2 6,4 10,0 5,9 7,3 14,6 (6,0) (0,5) / /
Haushalte als Mieter/mietfrei insgesamt 1000 1 491 86 46 527 221 176 435 337 (31)
darunter in
Einfamilienhäusern % 10,8 (17,2) / 9,5 / / (12,7) (12,7) /
Zweifamilienhäusern % 17,3 / / 17,1 (21,4) / 17,5 (18,6) /
Mehrfamilienhäusern** % 69,7 (64,0) (67,5) 71,3 68,9 (76,2) 67,0 67,5 (60,5)
Wohn- und Schlafräume je Haushalt Anzahl 2,8 3,1 2,8 2,8 3,2 2,4 2,7 2,8 (3,3)
Wohnfläche insgesamt m2 73,8 85,0 77,2 72,9 82,7 62,1 72,3 75,0 (88,0)
Wohnfläche für Kinder insgesamt m2 4,5 (6,5) (2,2) 4,4 (11,7) (5,2) / / /
Haushalte in Wohneigentum 1000 1 351 134 68 415 230 / 477 367 88
darunter in
Einfamilienhäusern % 65,5 59,8 60,5 62,0 73,3 / 66,2 63,9 73,7
Zweifamilienhäusern % 15,4 (17,6) (14,0) 15,0 (15,5) 16,1 (16,8) (14,0)
Mehrfamilienhäusern** % 18,3 (21,1) (25,2) 22,2 / / 17 18,5 /
Wohn- und Schlafräume je Haushalt Anzahl 4,6 4,8 4,8 4,6 4,8 / 4,4 4,3 4,8
Wohnfläche insgesamt m2 127,2 145,2 129,2 125,6 134,0 / 120,9 118,0 132,3
Wohnfläche für Kinder insgesamt m2 8,4 12,2 8,3 11,1 17,4 / / / /
* Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und Landwirte.
** Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohnungen.

Begriffserläuterungen

Wohnverhältnisse

Unabhängig davon, welchen Besitz an Häusern/Wohnungen die Haushalte haben, wurden sie danach gefragt, welcher Art das von ihnen als Hauptwohnung bewohnte Gebäude war.

Zur Auswahl standen:

• Einfamilienhaus

• Zweifamilienhaus

• Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohnungen

• Sonstige Gebäude.

Dazu wurde als weiteres Merkmal erfasst, ob der Haushalt die Wohnräume als Eigentümer des Hauses/der Woh-nung oder als Mieter bzw. mietfrei nutzte.

Zur Wohnfläche zählten Wohn- und Schlafräume (auch untervermietete sowie außerhalb des Wohnungsabschlusses befindliche Räume, wie z. B. Mansarden; auch solche, die teilweise gewerblich genutzt werden, wie Praxis- und War-tezimmer in Arzt- und Rechtsanwaltswohnungen), Küchen, Nebenräume (Bad, Toilette, Flur usw.), Balkone bzw. Log-gien (¼ bis ½ der anrechenbaren Grundfläche). Unberücksichtigt blieben Keller-, Boden- und Wirtschaftsräume, die nicht Wohnzwecken dienen.

Die Fläche der Wohn- und Schlafräume von Kindern und Jugendlichen sollte nur von den Räumen angegeben werden, die ganz oder überwiegend von Kindern und Jugendlichen (bis unter 18 Jahren) genutzt werden.

Es wurde weiterhin die Anzahl der Wohn- und Schlafräume (ohne Bad, Toilette, Flur und Küche sowie ohne Räume unter 6 m2) der Wohnung erfragt. Keller-, Boden und Wirtschaftsräume waren nicht anzugeben, soweit sie nicht zu Wohnzwecken dienten.

Haushalt, Haushaltsgröße

Ein Haushalt besteht aus einer Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Per-sonen, die sowohl hinsichtlich ihres Einkommens als auch ihres Verbrauchs zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu der u. a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenz-schutzes und der Bundeswehr gehören, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.

Unter Berücksichtigung dieser Definitionen werden Ergebnisse für Haushalte mit 1, 2, 3 und 4 Personen sowie mit 5 oder mehr Personen im einzelnen ausgewiesen.

 

Soziale Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers(in)

Bei der Erhebung wird nach folgenden Untergliederungen aufbereitet:

Landwirte:

Alle Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten. Den Haushalten von Landwirten zugerechnet wurden Haushalte, deren Einkommen überwiegend aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt.

Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige:

Alle Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher Art wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten, Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, freischaffende Künstler u. Ä.

Beamte:

Beamte des Bundes (auch Berufssoldaten, Beamte des Bundesgrenzschutzes), der Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärtern und Beamten im Vorbereitungsdienst, auch Richter, Geistliche und Beamte der Evangelischen Kirche und der Römisch-Katholischen Kirche (Geistliche und Sprecher anderer Religionsbekenntnisse sind als Angestellte erfasst).

Angestellte:

Alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger, wie z. B. kaufmännische, technische, Büro-, Verwaltungs- oder Behördenangestellte, leitende Angestellte (z. B. Direktoren), ferner so genannte Versicherungsbeamte, Betriebsbeamte, Bankbeamte (soweit sie nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis — z. B. bei der Bundesbank — stehen).

Arbeiter:

Alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode, auch Heimarbeiter.

Arbeitslose:

Arbeitslose sind Arbeitnehmer, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.

Nichterwerbstätige:

Alle Bezieher von Pensionen aus öffentlichen Kassen (Pensionäre) und/oder von Renten aus öffentlichen Sozialleistungen (Rentner), Sozialhilfeempfänger, Altenteiler, nicht mehr im Erwerbsleben stehende Personen, die vom eigenen Vermögen (einschl. Vermietung, Verpachtung) oder von privaten Unterstützungen und dgl. leben, ferner Studenten, die einen eigenen Haushalt führen.

Daten für Studenten, sonstige Nichterwerbstätige, und Landwirte werden wegen zu geringer Fallzahlen für Hessen nicht gesondert ausgewiesen.

Haupteinkommensbezieher(in)

Haupteinkommensbezieher(in) ist das Haushaltsmitglied, das von den Auskunftgebenden als solches benannt wird, und das in der Regel den höchsten Anteil zum Haushaltsnettoeinkommen beisteuert. Die Festlegung eines/einer Haupteinkommensbeziehers(in) ermöglicht die einheitliche Gliederung der Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen, z. B. nach der sozialen Stellung oder dem Alter.