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Private Haushalte nach Wohnverhältnissen am 1.1.2008 nach Haushaltstyp

Art der Angabe Maß-
bzw.
Mengen-
einheit 
Haushalte
insgesamt 
davon
Allein
lebende
Frauen
Allein
lebende
Männer
Paare*
ohne
Kind
Paare*
mit
Kind(ern)**
Allein-
erziehende**
Sonstige
Haushalte***
Haushalte insgesamt 1000 2 842 659 394 828 455 88 418
darunter in
Einfamilienhäusern % 36,8 18,6 (17,3) 48,7 48,0 (20,8) 51,5
Zweifamilienhäusern % 16,4 13,3 (12,0) 17,7 21,4 (18,4) 16,8
Mehrfamilienhäusern**** % 45,3 66,5 67,6 32,6 28,9 (58,3) 31,2
Wohn- und Schlafräume je Haushalt Anzahl 3,6 2,7 2,4 4,0 4,5 3,3 4,8
Wohnfläche insgesamt m2 99,2 71,5 65,6 112,7 121,4 83,0 126,9
Wohnfläche für Kinder insgesamt m2 6,4 27,3 20,9 9,1
Haushalte als Mieter/mietfrei insgesamt 1000 1 491 478 302 308 185 70 149
darunter in
Einfamilienhäusern % 10,8 (8,6) / (14,6) (12,7) / (17,9)
Zweifamilienhäusern % 17,3 (12,6) (13,1) 22,4 (27,0) / (15,5)
Mehrfamilienhäusern**** % 69,7 76,8 76,8 61,1 58,5 (67,1) 65,8
Wohn- und Schlafräume je Haushalt Anzahl 2,8 2,4 2,1 3,1 3,7 3,0 3,7
Wohnfläche insgesamt m2 73,8 63,1 56,4 85,7 94,8 73,8 92,1
Wohnfläche für Kinder insgesamt m2 4,5 22,5 19,1 (7,9)
Haushalte in Wohneigentum 1000 1 351 181 92 520 270 (18) 269
darunter in
Einfamilienhäusern % 65,5 (45,0) (52,9) 68,9 72,1 (68,5) 70,1
Zweifamilienhäusern % 15,4 (15,1) / 14,9 17,6 / (17,5)
Mehrfamilienhäusern**** % 18,3 (39,3) (37,3) 15,6 (8,6) / (12,0)
Wohn- und Schlafräume je Haushalt Anzahl 4,6 3,4 3,6 4,5 5,0 (4,3) 5,4
Wohnfläche insgesamt m2 127,2 93,5 95,9 128,7 139,5 (118,3) 146,1
Wohnfläche für Kinder insgesamt m2 8,4 30,6 (27,6) 9,7
* Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften einschl. gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.
** Ledige(s) Kind(er) unter 18 Jahren der Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher oder der Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und -partner.
*** U. a. Haushalte mit Kind(ern) über 18 Jahren, "Mehrgenerationenhaushalte", Wohngemeinschaften ect.
**** Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohnungen.

Begriffserläuterungen

Wohnverhältnisse

Unabhängig davon, welchen Besitz an Häusern/Wohnungen die Haushalte haben, wurden sie danach gefragt, welcher Art das von ihnen als Hauptwohnung bewohnte Gebäude war.

Zur Auswahl standen:

• Einfamilienhaus

• Zweifamilienhaus

• Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohnungen

• Sonstige Gebäude.

Dazu wurde als weiteres Merkmal erfasst, ob der Haushalt die Wohnräume als Eigentümer des Hauses/der Woh-nung oder als Mieter bzw. mietfrei nutzte.

Zur Wohnfläche zählten Wohn- und Schlafräume (auch untervermietete sowie außerhalb des Wohnungsabschlusses befindliche Räume, wie z. B. Mansarden; auch solche, die teilweise gewerblich genutzt werden, wie Praxis- und War-tezimmer in Arzt- und Rechtsanwaltswohnungen), Küchen, Nebenräume (Bad, Toilette, Flur usw.), Balkone bzw. Log-gien (¼ bis ½ der anrechenbaren Grundfläche). Unberücksichtigt blieben Keller-, Boden- und Wirtschaftsräume, die nicht Wohnzwecken dienen.

Die Fläche der Wohn- und Schlafräume von Kindern und Jugendlichen sollte nur von den Räumen angegeben werden, die ganz oder überwiegend von Kindern und Jugendlichen (bis unter 18 Jahren) genutzt werden.

Es wurde weiterhin die Anzahl der Wohn- und Schlafräume (ohne Bad, Toilette, Flur und Küche sowie ohne Räume unter 6 m2) der Wohnung erfragt. Keller-, Boden und Wirtschaftsräume waren nicht anzugeben, soweit sie nicht zu Wohnzwecken dienten.

Haushalt, Haushaltsgröße

Ein Haushalt besteht aus einer Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Per-sonen, die sowohl hinsichtlich ihres Einkommens als auch ihres Verbrauchs zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu der u. a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenz-schutzes und der Bundeswehr gehören, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.

Unter Berücksichtigung dieser Definitionen werden Ergebnisse für Haushalte mit 1, 2, 3 und 4 Personen sowie mit 5 oder mehr Personen im einzelnen ausgewiesen.

 

Haushaltstyp

Da die Haushaltsgröße nicht allein ausschlaggebend für das Einkommen und die Verbrauchsgewohnheiten ist, werden die Ergebnisse auch für verschiedene Haushaltstypen dargestellt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

Allein Lebende Frau

Allein Lebender Mann

Alleinerziehende mit Kind(ern)

Paare ohne Kind(er)

Paare mit Kind(ern)

Sonstige Haushalte

Bei der Darstellung nach dem Haushaltstyp werden nur die Haushalte gezählt, denen außer den bei der Typisierung genannten Mitgliedern keine weiteren Personen angehören. Sind weitere Personen (z. B. Schwiegermutter, -vater u. Ä.) vorhanden, werden diese Haushalte stets der Gruppe „Sonstiger Haushalt“ zugeordnet. Als Kinder zählen alle ledigen Kinder unter 18 Jahre der Haupteinkommensbezieherin/des Haupteinkommensbeziehers oder dessen (Ehe-)Partner. Damit ist impliziert, dass bei der Auswertung die Lebensgemeinschaften den Ehepaaren gleichgestellt wurden.