Die Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) gehören zu den Statistiken der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte. Sie werden seit 1962/1963 in der Regel alle fünf Jahre durchgeführt. 1993 fand die erste Befragung in allen 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland statt.
Die gegenüber den früheren sieben Erhebungen seit 1998 modifizierte EVS umfasste drei Erhebungsteile:
— das Einführungsinterview mit Anlage zur Vermögensbildung,
— das Haushaltsbuch,
— das Feinaufzeichnungsheft für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren.
Hauptziel der EVS ist es, einen möglichst umfassenden Einblick in die wirtschaftliche und soziale Lage von privaten Haushalten unterschiedlicher Größe und Typen und aus verschiedenen sozialen Gruppen zu geben. Dazu werden die Haushalte um Antworten gebeten
1. zur Größe und Zusammensetzung des Haushaltes,
2. zur Beteiligung der Haushaltsmitglieder am Erwerbsleben,
3. zur Wohnsituation,
4. zur Ausstattung mit technischen Gebrauchsgütern,
5. zur Höhe und Art der Einnahmen,
6. zum Ausgabeverhalten sowie
7. zum Eigentum an Geld- und Sachvermögen.
Auf Grund des umfassenden Merkmalskatalogs lassen sich mit den Daten der EVS vielfältige Informationen zur wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte, zu den Verbrauchsgewohnheiten, zur Vermögensbildung, zur Schuldensituation etc. bereitstellen. Die EVS ist eine wichtige Datenbasis u. a. für:
— sozial- und familienpolitische Entscheidungen, Verbrauchsanalysen, Untersuchung des Konsumverhaltens,
— Einkommensanalysen und die Ermittlung sozialstruktureller Verteilungsunterschiede,
— die Beobachtung von Spar- und Verschuldungsvorgängen abhängig von sozialen Gegebenheiten,
— das Wägungsschema der einzelnen Güter im Warenkorb des Preisindexes für die Lebenshaltung.
Seit 1998 wurde die EVS neu konzipiert, um die Haushalte zu entlasten und die Aufbereitung zu beschleunigen. Unverändert blieb allerdings der Auswahlsatz: Im Bundesdurchschnitt sollten nach wie vor 0,2 % aller privaten Haushalte befragt werden. Dafür waren rund 75 000 Haushalte zu werben, darunter 5500 in Hessen. Am Einführungsinterview hatten letztlich bundesweit nur rund 60 000 Haushalte, in Hessen gut 4700 Haushalte teilgenommen. Haushaltsbücher wurden in Hessen von rund 4200 Haushalten geführt. Die EVS ist damit die größte Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union. Auf Grund der großen Zahl der befragten Haushalte und der Vielzahl der bei der Aufbereitung durchgeführten Plausibilitätskontrollen weisen die aus der EVS gewonnen Ergebnisse ein hohes Maß an Genauigkeit und Verlässlichkeit auf.
Die Teilnahme an der EVS ist seit jeher freiwillig. Die Haushalte wurden von den Statistischen Ämtern der Länder auf der Grundlage eines Quotenplans des Statistischen Bundesamtes geworben. Der Quotenplan hat, länderweise gegliedert, die Zahl der zu befragenden Haushalte vorgegeben; dabei wurde nach den Merkmalen „Haushaltstyp“, „monatliches Haushaltsnettoeinkommen“ und „soziale Stellung der Haupteinkommensbezieherin/des Haupteinkommensbeziehers“ geschichtet. Damit sollte sichergestellt werden, dass alle sozialen Gruppen in der Stichprobe angemessen vertreten sind.
Im Gegensatz zu früheren Erhebungen fand bei der Durchführung der EVS 2003 keine persönliche Befragung der Haushalte durch Interviewer statt, sondern es wurden alle an der EVS teilnehmenden Haushalte postalisch befragt. Das galt auch beim Führen der Haushaltsbücher und Feinaufzeichnungshefte, wobei neben fachlichen Aspekten die richtige Terminierung im Vordergrund stand. Die teilnehmenden Haushalte hatten nämlich nicht mehr über das ganze Jahr hin für alle Monate Buch zu führen, sondern jeweils — nach einem vorgegebenen Rotationsschema — nur noch in den drei Monaten eines Quartals. Innerhalb dieses Quartals hatte in Hessen etwa jeder vierte der teilnehmenden Haushalte in einem ebenfalls vorab festgelegten Monat das Feinaufzeichnungsheft für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren zu führen. Dadurch konnte das im bundesweiten Stichprobenplan vorgegebene Soll von einem Fünftel aller EVS-Haushalte für diese Unterstichprobe erfüllt werden.
Im Haushaltsbuch waren in einem ersten Hauptabschnitt — getrennt für jeden Einkommensbezieher — sämtliche Einkommen nach Arten sowie die Abzüge, Beiträge zur Sozialversicherung und ausgewählte Steuern für drei Monate einzeln einzutragen. Dann folgten — für den Haushalt in seiner Gesamtheit — Abschnitte mit monatlichen Angaben zu den übrigen Einnahmen, z. B. aus Erstattungen von Steuern, Unterhaltszahlungen, Verkauf von Waren, Einnahmen aus Vermögen, sowie Angaben über Versicherungsprämien und letztlich über die Neuaufnahme von Krediten seit Jahresbeginn 2003. Außerdem wurden noch Fragen zu den Sachzugängen (Deputaten, Sachentnahmen aus dem eigenen Betrieb) gestellt. Der zweite Hauptabschnitt war den Ausgaben vorbehalten, untergliedert in 11 Abschnitte, in denen jeweils die gewünschten Einzelpositionen vorgegeben waren. Lediglich der Abschnitt Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren war nicht weiter untergliedert; hier sollen die Angaben in den Feinaufzeichnungsheften die entsprechenden Daten liefern. Der dritte Hauptabschnitt war schließlich den Vermögensfragen (außer Haus- und Grundbesitz, der bereits im Einführungsinterview erfragt worden war) gewidmet, die früher in einem gesonderten Schlussinterview erhoben wurden.
Nach einer Sichtkontrolle der Haushaltsbücher, die sich vor allem auf die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben erstreckte, haben die statistischen Landesämter die Erhebungsunterlagen ohne Namensangabe an die Zweigstelle des Statistischen Bundesamtes in Bonn gesandt. Dadurch wurde die statistische Geheimhaltung gewahrt, sodass keine Rückschlüsse auf den einzelnen auskunftserteilenden Haushalt möglich sind. Nach der Erfassung und maschinellen Plausibilisierung der Daten wurden die Ergebnisse auf die Gesamtpopulation hochgerechnet, damit von den Angaben der Befragten auf alle Haushalte der Bundesrepublik geschlossen werden kann. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2002 bildeten die Basis für die Hochrechnung; nicht berücksichtigt wurden dabei Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von über 18 000 Euro.
Die maschinell erstellten Ergebnisse sind bei der Hochrechnung ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben. Bei relativen Standardfehlern ab 20 % (d. h. bei weniger als 25 Haushalten in der Stichprobe) wird auf einen Nachweis in den Tabellen verzichtet (Schrägstrich). Bei relativen Standardfehlern zwischen 10 und 20 % wird durch Klammern bei den nachgewiesenen Tabellenfeldern auf die möglichen erheblichen Fehler aufmerksam gemacht.