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Monatliche Konsumausgaben privater Haushalte 2008 nach sozialer Stellung des Haupteinkommensbeziehers

Art der Angabe  Maß-
einheit 
Haushalte insgesamt  davon 
Selbst-
ständige* 
Beamte  Angestellte Arbeiter  Arbeits-
lose 
Nicht-
erwerbs-
tätige
darunter
Rentner Pensionäre 
Insgesamt Euro 2 445 3 224 3 356 2 619 2 609 1 181 2 166 2 104 3 343
davon entfielen auf
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren u.Ä. Euro 333 412 400 343 428 222 279 278 359
% 13,6 12,8 11,9 13,1 16,4 18,8 12,9 13,2 10,7
Bekleidung und Schuhe Euro 112 156 167 141 115 40 77 73 115
% 4,6 4,8 5,0 5,4 4,4 3,4 3,6 3,5 3,4
Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung Euro 794 992 934 792 820 501 789 802 954
% 32,5 30,8 27,8 30,2 31,4 42,4 36,4 38,1 28,5
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände Euro 120 153 169 123 111 56 122 120 202
% 4,9 4,7 5,0 4,7 4,3 4,7 5,6 5,7 6,0
Gesundheitspflege Euro 103 117 188 85 55 21 148 100 522
% 4,2 3,6 5,6 3,2 2,1 1,8 6,8 4,8 15,6
Verkehr Euro 398 612 652 479 516 (108) 242 233 413
% 16,3 19,0 19,4 18,3 19,8 (9,1) 11,2 11,1 12,4
Nachrichtenübermittlung Euro 69 94 85 75 84 56 51 50 63
% 2,8 2,9 2,5 2,9 3,2 4,7 2,4 2,4 1,9
Freizeit, Unterhaltung und Kultur Euro 259 285 372 288 244 88 249 243 393
% 10,6 8,8 11,1 11,0 9,4 7,5 11,5 11,5 11,8
Bildungswesen Euro 23 (47) 24 31 (29) / 8 (4) (22)
% 0,9 (1,5) 0,7 1,2 (1,1) / 0,4 (0,2) (0,7)
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen Euro 125 187 224 144 110 (37) 103 103 153
% 5,1 5,8 6,7 5,5 4,2 (3,1) 4,8 4,9 4,6
Andere Waren und Dienstleistungen Euro 108 171 142 118 95 46 97 97 145
% 4,4 5,3 4,2 4,5 3,6 3,9 4,5 4,6 4,3
* Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und Landwirte.

Begriffserläuterungen

Private Konsumausgaben

Bei der Ermittlung der Privaten Konsumausgaben im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wird vom so genannten Marktentnahmekonzept ausgegangen. Das heißt, es werden ausschließlich die Ausgaben für Käufe von Waren und Dienstleistungen nachgewiesen, die am Markt realisiert werden (können). Dazu zählen auch bestimmte unterstellte Käufe, wie der Mietwert von Eigentumswohnungen, Sachleistungen von Arbeitgebern zugunsten ihrer Arbeitnehmer sowie Sachentnahmen von Selbstständigen aus dem eigenen Betrieb. Der Private Konsum nach dem Marktentnahmekonzept umfasst auch die Käufe von Sachgeschenken für haushaltsfremde Personen sowie die Ausgaben für den eigenen Garten und für die Kleintierhaltung (z.B. für den Kauf von Sämereien oder von Futter).

Bei im Haushalt selbst produzierten oder zubereiteten Gütern erscheint nach dem Marktentnahmekonzept nur der Wert der bezogenen Materialien, Substanzen, Zutaten usw.. Nicht erfasst wird der Wertzuwachs durch die Be- oder Verarbeitung im Haushalt. Nicht zu den Privaten Konsumausgaben gerechnet werden Sachgeschenke anderer privater Haushalte. Eine Ausnahme bilden lediglich so genannte Deputate (z.B. Bier für Brauereimitarbeiter, Energie/Brennstoffe für Beschäftigte im Bergbau/in Energieunternehmen). Diese Sachleistungen werden mit Durchschnittspreisen bewertet und den entsprechenden Ausgaben für den Privaten Konsum hinzugerechnet. Güter, die Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter zu Vorzugspreisen abgeben, werden auch nur in dieser Höhe verbucht.

Nicht in den Privaten Konsumausgaben enthalten sind die Zahlung von direkten Steuern, Versicherungen, Übertragungen an andere Haushalte oder Organisationen sowie die Tilgung und Verzinsung von Krediten. Ebenfalls nicht enthalten sind Käufe von Grundstücken und Gebäuden sowie Ausgaben für die Bildung von Geldvermögen.

 

— Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren

— Bekleidung und Schuhe

— Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung

— Innenausstattung, Haushaltsgeräte und –gegenstände, laufende Haushaltsführung

— Gesundheitspflege

— Verkehr

— Nachrichtenübermittlung

— Freizeit, Unterhaltung und Kultur

— Bildungswesen

— Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen

— Andere Waren und Dienstleistungen

Haushalt, Haushaltsgröße

Ein Haushalt besteht aus einer Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl hinsichtlich ihres Einkommens als auch ihres Verbrauchs zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden

Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu der u. a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr gehören, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.

Unter Berücksichtigung dieser Definitionen werden Ergebnisse für Haushalte mit 1, 2, 3 und 4 Personen sowie mit 5 oder mehr Personen im einzelnen ausgewiesen.

Soziale Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers(in)

Bei der Erhebung wird nach folgenden Untergliederungen aufbereitet:

Landwirte:

Alle Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten. Den Haushalten von Landwirten zugerechnet wurden Haushalte, deren Einkommen überwiegend aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt.

Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige:

Alle Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher Art wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten, Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, freischaffende Künstler u. Ä.

Beamte:

Beamte des Bundes (auch Berufssoldaten, Beamte des Bundesgrenzschutzes), der Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärtern und Beamten im Vorbereitungsdienst, auch Richter, Geistliche und Beamte der Evangelischen Kirche und der Römisch-Katholischen Kirche (Geistliche und Sprecher anderer Religionsbekenntnisse sind als Angestellte erfasst).

Angestellte:

Alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger, wie z. B. kaufmännische, technische, Büro-, Verwaltungs- oder Behördenangestellte, leitende Angestellte (z. B. Direktoren), ferner so genannte Versicherungsbeamte, Betriebsbeamte, Bankbeamte (soweit sie nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis — z. B. bei der Bundesbank — stehen).

Arbeiter:

Alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode, auch Heimarbeiter.

Arbeitslose:

Arbeitslose sind Arbeitnehmer, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.

Nichterwerbstätige:

Alle Bezieher von Pensionen aus öffentlichen Kassen (Pensionäre) und/oder von Renten aus öffentlichen Sozialleistungen (Rentner), Sozialhilfeempfänger, Altenteiler, nicht mehr im Erwerbsleben stehende Personen, die vom eigenen Vermögen (einschl. Vermietung, Verpachtung) oder von privaten Unterstützungen und dgl. leben, ferner Studenten, die einen eigenen Haushalt führen.

Daten für Studenten, sonstige Nichterwerbstätige, und Landwirte werden wegen zu geringer Fallzahlen für Hessen nicht gesondert ausgewiesen.

Haupteinkommensbezieher(in)

Haupteinkommensbezieher(in) ist das Haushaltsmitglied, das von den Auskunftgebenden als solches benannt wird, und das in der Regel den höchsten Anteil zum Haushaltsnettoeinkommen beisteuert. Die Festlegung eines/einer Haupteinkommensbeziehers(in) ermöglicht die einheitliche Gliederung der Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen, z. B. nach der sozialen Stellung oder dem Alter.