| Art der Angabe | Maßeinheit | Haushalte insgesamt | davon | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Allein lebende Frauen | Allein lebende Männer | Paare* ohne Kind | Paare* mit Kind(ern)** | Allein- erziehende** |
Sonstige Haushalte | |||
| Insgesamt | Euro | 2 445 | 1 595 | 1 511 | 2 879 | 3 135 | 1 911 | 3 318 |
| davon entfielen auf | ||||||||
| Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren u. Ä. | Euro | 333 | 184 | 198 | 371 | 480 | 296 | 492 |
| % | 13,6 | 11,5 | 13,1 | 12,9 | 15,3 | 15,5 | 14,8 | |
| Bekleidung und Schuhe | Euro | 112 | 76 | 39 | 122 | 166 | 98 | 172 |
| % | 4,6 | 4,8 | 2,6 | 4,2 | 5,3 | 5,1 | 5,2 | |
| Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung | Euro | 794 | 594 | 534 | 914 | 952 | 673 | 1 008 |
| % | 32,5 | 37,2 | 35,3 | 31,7 | 30,4 | 35,2 | 30,4 | |
| Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | Euro | 120 | 85 | 57 | 157 | 149 | 83 | 147 |
| % | 4,9 | 5,3 | 3,8 | 5,5 | 4,8 | 4,3 | 4,4 | |
| Gesundheitspflege | Euro | 103 | 73 | 43 | 165 | 95 | 36 | 113 |
| % | 4,2 | 4,6 | 2,8 | 5,7 | 3,0 | 1,9 | 3,4 | |
| Verkehr | Euro | 398 | 198 | 283 | 433 | 553 | 319 | 641 |
| % | 16,3 | 12,4 | 18,7 | 15,0 | 17,6 | 16,7 | 19,3 | |
| Nachrichtenübermittlung | Euro | 69 | 52 | 51 | 68 | 85 | 68 | 101 |
| % | 2,8 | 3,3 | 3,4 | 2,4 | 2,7 | 3,6 | 3,0 | |
| Freizeit, Unterhaltung und Kultur | Euro | 259 | 183 | 146 | 327 | 333 | 159 | 304 |
| % | 10,6 | 11,5 | 9,7 | 11,4 | 10,6 | 8,3 | 9,2 | |
| Bildungswesen | Euro | 23 | (8) | (6) | 12 | 56 | (36) | 46 |
| % | 0,9 | (0,5) | (0,4) | 0,4 | 1,8 | (1,9) | 1,4 | |
| Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | Euro | 125 | 71 | 88 | 174 | 141 | 50 | 160 |
| % | 5,1 | 4,5 | 5,8 | 6,0 | 4,5 | 2,6 | 4,8 | |
| Andere Waren und Dienstleistungen | Euro | 108 | 72 | 66 | 136 | 126 | 94 | 136 |
| % | 4,4 | 4,5 | 4,4 | 4,7 | 4,0 | 4,9 | 4,1 | |
Bei der Ermittlung der Privaten Konsumausgaben im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wird vom so genannten Marktentnahmekonzept ausgegangen. Das heißt, es werden ausschließlich die Ausgaben für Käufe von Waren und Dienstleistungen nachgewiesen, die am Markt realisiert werden (können). Dazu zählen auch bestimmte unterstellte Käufe, wie der Mietwert von Eigentumswohnungen, Sachleistungen von Arbeitgebern zugunsten ihrer Arbeitnehmer sowie Sachentnahmen von Selbstständigen aus dem eigenen Betrieb. Der Private Konsum nach dem Marktentnahmekonzept umfasst auch die Käufe von Sachgeschenken für haushaltsfremde Personen sowie die Ausgaben für den eigenen Garten und für die Kleintierhaltung (z.B. für den Kauf von Sämereien oder von Futter).
Bei im Haushalt selbst produzierten oder zubereiteten Gütern erscheint nach dem Marktentnahmekonzept nur der Wert der bezogenen Materialien, Substanzen, Zutaten usw.. Nicht erfasst wird der Wertzuwachs durch die Be- oder Verarbeitung im Haushalt. Nicht zu den Privaten Konsumausgaben gerechnet werden Sachgeschenke anderer privater Haushalte. Eine Ausnahme bilden lediglich so genannte Deputate (z.B. Bier für Brauereimitarbeiter, Energie/Brennstoffe für Beschäftigte im Bergbau/in Energieunternehmen). Diese Sachleistungen werden mit Durchschnittspreisen bewertet und den entsprechenden Ausgaben für den Privaten Konsum hinzugerechnet. Güter, die Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter zu Vorzugspreisen abgeben, werden auch nur in dieser Höhe verbucht.
Nicht in den Privaten Konsumausgaben enthalten sind die Zahlung von direkten Steuern, Versicherungen, Übertragungen an andere Haushalte oder Organisationen sowie die Tilgung und Verzinsung von Krediten. Ebenfalls nicht enthalten sind Käufe von Grundstücken und Gebäuden sowie Ausgaben für die Bildung von Geldvermögen.
— Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
— Bekleidung und Schuhe
— Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung
— Innenausstattung, Haushaltsgeräte und –gegenstände, laufende Haushaltsführung
— Gesundheitspflege
— Verkehr
— Nachrichtenübermittlung
— Freizeit, Unterhaltung und Kultur
— Bildungswesen
— Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
— Andere Waren und Dienstleistungen
Ein Haushalt besteht aus einer Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl hinsichtlich ihres Einkommens als auch ihres Verbrauchs zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden
Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu der u. a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr gehören, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.
Unter Berücksichtigung dieser Definitionen werden Ergebnisse für Haushalte mit 1, 2, 3 und 4 Personen sowie mit 5 oder mehr Personen im einzelnen ausgewiesen.
Da die Haushaltsgröße nicht allein ausschlaggebend für das Einkommen und die Verbrauchsgewohnheiten ist, werden die Ergebnisse auch für verschiedene Haushaltstypen dargestellt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
Allein Lebende Frau
Allein Lebender Mann
Alleinerziehende mit Kind(ern)
Paare ohne Kind(er)
Paare mit Kind(ern)
Sonstige Haushalte
Bei der Darstellung nach dem Haushaltstyp werden nur die Haushalte gezählt, denen außer den bei der Typisierung genannten Mitgliedern keine weiteren Personen angehören. Sind weitere Personen (z. B. Schwiegermutter, -vater u. Ä.) vorhanden, werden diese Haushalte stets der Gruppe „Sonstiger Haushalt“ zugeordnet. Als Kinder zählen alle ledigen Kinder unter 18 Jahre der Haupteinkommensbezieherin/des Haupteinkommensbeziehers oder dessen (Ehe-)Partner. Damit ist impliziert, dass bei der Auswertung die Lebensgemeinschaften den Ehepaaren gleichgestellt wurden.