Die vierteljährliche Verdiensterhebung ermittelt auf Grund der von ausgewählten Betrieben gemachten Angaben durchschnittliche Effektivverdienste und Arbeitszeiten für Arbeitnehmer in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Bei dieser Erhebung werden keine individuellen Angaben für jeden erfassten Arbeitnehmer erfragt, sondern Arbeitszeit und Verdienstangaben für jeweils ganze Arbeitnehmergruppen eines Betriebes in einer Summe erfasst (Summenmethode) und hieraus Durchschnitte berechnet. Dieses Verfahren erlaubt keine Einblicke in die Streuung der Einzelverdienste und ihre Abhängigkeit von individuellen Lohnfaktoren. In den nachgewiesenen Durchschnittszahlen spiegeln sich sowohl Arbeitszeit- und Verdienständerungen als auch Verschiebungen in der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft wider. Da seit 2007 nicht mehr einzelne Monate, sondern Quartalsdaten mit gesondertem Nachweis der „sonstigen Bezüge“ ermittelt werden, können hieraus auch die Bruttojahresverdienste ohne eine eigene Erhebung (früher: Bruttojahresverdiensterhebung) aufbereitet werden.
Erhebungen über die Arbeitskosten werden in vierjährlichem Turnus auf repräsentativer Grundlage durchgeführt. Dabei werden neben dem Entgelt für geleistete Arbeit (Bruttolöhne und -gehälter, vermindert um alle Zahlungen, die nicht unmittelbar laufender Verdienst für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sind) auch alle sonstigen Arbeitskosten, z. B. Gratifikationen, 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung arbeitsfreier Tage und Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesondert erfasst. Verdienststrukturerhebungen werden in vierjährigen Abständen auf repräsentativer Grundlage durchgeführt. Im Gegensatz zur vierteljährlichen Verdiensterhebung werden hierbei Angaben für jeden einbezogenen Arbeitnehmer individuell erfragt.