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Private Haushalte mit Haus- und Grundbesitz im Januar 2008 nach Haushaltstyp

 Art der Angabe  Maß- bzw.
Mengen-
einheit
 Haushalte
insgesamt
 davon
 Allein lebende
Frauen
 Allein lebende
Männer
 Paare* ohne
Kind
 Paare* mit
Kind(ern)**
 Allein-
erziehende**
 Sonstige
Haushalte
Haushalte insgesamt 1000 2 842 659 394 828 458 88 415
darunter mit Haus- und Grundbesitz
zusammen 1000 1 482 201 114 570 292 (20) 285
%*** 52,1 30,5 28,9 68,8 63,8 (22,7) 68,7
darunter mit Einfamilienhäusern 1000 921 84 (55) 363 206 (14) 199
%**** 62,1 41,8 (48,2) 63,7 70,5 (70,0) 69,8
Einheitswert 100 Euro***** 354 211 282 402 376 (295) 368
Verkehrswert 100 Euro***** 2 783 1 697 1 994 3 286 2 658 (2 328) 3 049
Haushalte mit Restschuld 1000 799 79 (55) 255 221 (13) 175
%**** 53,9 39,3 (48,2) 44,7 75,7 (65,0) 61,4
100 Euro***** 1 120 637 (826) 1 232 1 243 (891) 1 122
* Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften einschl. gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.
** Ledige(s) Kind(er) unter 18 Jahren.
*** Anteil an den Haushalten insgesamt.
**** Anteil an den jeweiligen Haushalten mit Haus- und Grundbesitz zusammen.
***** Durchschnittswerte je Haushalt mit jeweiliger Angabe zur Höhe des Einheitswertes, des Verkehrswertes und der Restschuld.

Begriffserläuterungen

Haushalt, Haushaltsgröße

Ein Haushalt besteht aus einer Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl hinsichtlich ihres Einkommens als auch ihres Verbrauchs zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden

Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu der u. a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr gehören, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.

Unter Berücksichtigung dieser Definitionen werden Ergebnisse für Haushalte mit 1, 2, 3 und 4 Personen sowie mit 5 oder mehr Personen im einzelnen ausgewiesen.

Haus- und Grundbesitz

Von den Haushalten wurden alle Grundstücke, Gebäude und Eigentumswohnungen erfragt, unabhängig davon, ob

— diese selbst erstellt bzw. gekauft oder durch Schenkung bzw. Erbe erworben waren

— sie eigen genutzt oder vermietet wurden (ohne Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke)

— sie sich im Inland oder im Ausland befanden.

Es war die Anzahl aller unbebauten Grundstücke einzutragen, z.B. auch Wochenendgrundstücke u. Ä. ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Eintrag in die Position Einfamilienhäuser musste auch dann erfolgen, wenn sich im Einfamilienhaus eine Einliegerwohnung befand. Es wurde weiterhin der Besitz von Zweifamilienhäusern sowie von Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohnungen erfragt. Bei den Eigentumswohnungen sind auch entsprechende Einliegerwohnungen oder Ferien- und Zweitwohnungen enthalten. Zu sonstigen Gebäuden zählten u. a. Wochenend- und Ferienhäuser, Kleingartenlauben, kombinierte Wohn/Geschäftsgebäude sowie Betriebsgebäude (ohne Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke). Mehrfachnennung war möglich.

In den Tabellen wird nicht die Zahl der in den Haushalten vorhandenen Güter nachgewiesen, sondern die hochgerechnete Zahl der Haushalte, die diese Güter besaßen.

Für die Güter wurden erfragt:

Einheitswert: Dieser sollte dem letzten Einheitswert-, Grundsteuer-, oder Vermögenssteuerbescheid entnommen werden.

Verkehrswert: Dieser sollte von den Haushalten geschätzt werden. Als Anhaltspunkt für die sorgfältige Bewertung galt der marktübliche Preis, den man erzielen könnte, falls der Haus- und Grundbesitz zum Zeitpunkt der Befragung verkauft werden würde.

Restschuld: Hierunter fallen noch zu leistende Gesamttilgung für Darlehen (Hypotheken, Baudar-lehen u. ä.), die von den Haushalten für den Erwerb bzw. die Instandsetzung des Haus- und Grundvermögens aufgenommen wurden.

In den Auswertungstabellen sind Einheitswert, Verkehrswert und Restschuld als Durchschnitt aller befragten Haushalte sowie als Durchschnitt der Haushalte mit Haus- und Grundbesitz ausgewiesen. Die Restschuld ist darüber hinaus als Durchschnitt bezogen auf die Haushalte mit Restschuld dargestellt.

Haushaltstyp

Da die Haushaltsgröße nicht allein ausschlaggebend für das Einkommen und die Verbrauchsgewohnheiten ist, werden die Ergebnisse auch für verschiedene Haushaltstypen dargestellt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

Allein Lebende Frau

Allein Lebender Mann

Alleinerziehende mit Kind(ern)

Paare ohne Kind(er)

Paare mit Kind(ern)

Sonstige Haushalte

Bei der Darstellung nach dem Haushaltstyp werden nur die Haushalte gezählt, denen außer den bei der Typisierung genannten Mitgliedern keine weiteren Personen angehören. Sind weitere Personen (z. B. Schwiegermutter, -vater u. Ä.) vorhanden, werden diese Haushalte stets der Gruppe „Sonstiger Haushalt“ zugeordnet. Als Kinder zählen alle ledigen Kinder unter 18 Jahre der Haupteinkommensbezieherin/des Haupteinkommensbeziehers oder dessen (Ehe-)Partner. Damit ist impliziert, dass bei der Auswertung die Lebensgemeinschaften den Ehepaaren gleichgestellt wurden.