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Monatliche Einkommen, Einnahmen sowie Ausgaben privater Haushalte 2003 und 2008 nach Haushaltsgröße

Art der Angabe Maßeinheit Haushalte insgesamt davon mit … Personen
1 2 3 4 5 oder mehr
2003 2008 2003 2008 2003 2008 2003 2008 2003 2008 2003 2008
Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit Euro 2 089 2 289 1 131 1 338 1 687 2 059 3 301 3 698 4 072 4 057 3 777 4 191
%* 53,7 55,9 50,5 55,1 41,9 45,6 63,2 66,6 68,3 66,2 59,1 64,0
Bruttoeinkommen aus selbstständiger Arbeit Euro 224 299 (101) (122) 175 285 353 (503) 411 633 (709) (593)
%* 5,8 7,3 (4,5) (5,0) 4,3 6,3 6,8 (9,1) 6,9 10,3 (11,1) (9,1)
Einnahmen aus Vermögen und Vermietung** Euro 463 460 212 206 567 625 607 553 630 637 761 707
%* 11,9 11,2 9,5 8,5 14,1 13,9 11,6 10,0 10,6 10,4 11,9 10,8
Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen Euro 884 813 627 594 1 299 1 198 718 597 648 603 891 884
%* 22,7 19,8 28,0 24,5 32,2 26,6 13,7 10,7 10,9 9,8 14,0 13,5
Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen Euro 231 237 170 167 299 344 242 205 197 204 248 170
%* 5,9 5,8 7,6 6,9 7,4 7,6 4,6 3,7 3,3 3,3 3,9 2,6
Haushaltsbruttoeinkommen Euro 3 891 4 097 2 241 2 427 4 028 4 511 5 223 5 555 5 958 6 133 6 387 6 545
Abzüge für Steuern und Euro 811 912 494 559 732 907 1 175 1 315 1 390 1 509 1 275 1 485
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung %* 20,8 22,3 22,0 23,0 18,2 20,1 22,5 23,7 23,3 24,6 20,0 22,7
Haushaltsnettoeinkommen Euro 3 080 3 185 1 748 1 868 3 296 3 605 4 048 4 240 4 568 4 624 5 111 5 060
Weitere Einnahmen*** Euro 893 1 332 460 740 1 116 1 976 944 1 306 1 240 1 091 1 590 (2 284)
Private Konsumausgaben Euro 2 338 2 445 1 441 1 564 2 543 2 719 2 871 3 208 3 293 3 339 3 757 3 748
Andere Ausgaben Euro 1 641 2 089 811 1 094 1 868 2 856 2 071 2 315 2 463 2 395 3 038 3 619
* Anteil am Haushaltsbruttoeinkommen.
** Einschl. Mietwert der Eigentümerwohnung und Einnahmen aus Untervermietung.
*** Einnahmen aus Vermögensumwandlung, Kreditaufnahme, Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und sonstige Einnahmen.

Begriffserläuterungen

Systematik der Einnahmen und Ausgaben

Grundlage für die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben ist das systematische Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte 1998 (SEA 98). Sie wurde in Anlehnung an die internationale Klassifikation der Verwendungszwecke (COICOP – Classification of individual comsumption by purpose) der OECD bzw. von Eurostat festgelegt und ermöglicht eine weitgehende internationale Vergleichbarkeit ohne längere Umschlüsselung.

Ausgaben

Vom Haushalt angeschriebene Ausgaben und Aufwendungen aller Haushaltsmitglieder.

Die erfassten Ausgaben und Aufwendungen werden unterschieden nach:

  1. Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag
  2. Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung
  3. Private Konsumausgaben
  4. Anderen Ausgaben

Einkommen und Einnahmen

Vom Haushalt nachgewiesene Einkommen und Einnahmen aller Haushaltsmitglieder. Es handelt sich also um effektiv erfasste Einkommen und Einnahmen in Gegensatz zu den bisherigen Veröffentlichungen angegebenen Gruppen des Monatseinkommens, in die sich der Haushalt im Januar 2003 selbst einstufte. Die ermittelten Einkommen und Einnahmen im Durchschnitt je Haushalt und Monat werden unterschieden nach:

  1. Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit
  2. Bruttoeinkommen aus selbstständiger Arbeit
  3. Einnahmen aus Vermögen (einschl. unterstellter Miete bei Wohnungseigentümern)
  4. Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen
  5. Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen
  6. Einnahmen aus Untervermietung
  7. Einnahmen aus dem Verkauf von Waren
  8. Sonstige Einnahmen
  9. Einnahmen aus Vermögensumwandlung/Krediten

Haushalt, Haushaltsgröße

Ein Haushalt besteht aus einer Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl hinsichtlich ihres Einkommens als auch ihres Verbrauchs zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu der u. a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr gehören, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.

Unter Berücksichtigung dieser Definitionen werden Ergebnisse für Haushalte mit 1, 2, 3 und 4 Personen sowie mit 5 oder mehr Personen im einzelnen ausgewiesen.