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Monatliche Einkommen, Einnahmen sowie Ausgaben privater Haushalte 2008 nach sozialer Stellung des Haupteinkommensbeziehers

 Haushalte insgesamt  Maßeinheit Haushalte
insgesamt
 davon
 Selbst-
ständige*
Beamte Angestellte Arbeiter Arbeitslose Nichterwerbs-
tätige
darunter
Rentner Pensionäre 
Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit Euro 2 289 746 4 386 4 163 3 556 (182) 105 85 (182)
%** 55,9 12,1 75,6 81,8 78,6 (14,2) 3,9 3,3 (3,9)
Bruttoeinkommen aus selbstständiger Arbeit Euro 299 3 797 (134) 58 / / (37) (38) /
%** 7,3 61,7 (2,3) 1,1 / / (1,4) (1,5) /
Einnahmen aus Vermögen und Vermietung*** Euro 460 891 630 396 357 / 543 550 778
%** 11,2 14,5 10,9 7,8 7,9 / 19,9 21,5 16,7
Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen Euro 813 477 438 286 360 894 1 709 1 577 3 362
%** 19,8 7,7 7,6 5,6 8,0 69,9 62,7 61,6 72,1
Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen Euro 237 243 210 185 225 (102) 331 311 294
%** 5,8 3,9 3,6 3,6 5,0 (8,0) 12,2 12,1 6,3
Haushaltsbruttoeinkommen Euro 4 097 6 155 5 799 5 088 4 522 1 279 2 724 2 560 4 663
Abzüge für Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung Euro 912 1 405 1 058 1 482 1 151 / 221 206 432
%** 22,3 22,8 18,2 29,1 25,5 / 8,1 8,0 9,3
Haushaltsnettoeinkommen Euro 3 185 4 750 4 741 3 607 3 371 1 269 2 503 2 355 4 231
Weitere Einnahmen**** Euro 1 332 1 842 1 608 1 246 (854) (176) 1 730 1 795 2 389
Private Konsumausgaben Euro 2 445 3 224 3 356 2 619 2 609 1 181 2 166 2 104 3 343
Andere Ausgaben Euro 2 089 3 650 2 993 2 218 1 545 277 2 107 2 093 3 331
* Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und Landwirte.
** Anteil am Haushaltsbruttoeinkommen.
*** Einschl. Mietwert der Eigentümerwohnung und Einnahmen aus Untervermietung.
**** Einnahmen aus Vermögensumwandlung, Kreditaufnahme, Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und sonstige Einnahmen.

Begriffserläuterungen

Systematik der Einnahmen und Ausgaben

Grundlage für die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben ist das systematische Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte 1998 (SEA 98). Sie wurde in Anlehnung an die internationale Klassifikation der Verwendungszwecke (COICOP – Classification of individual comsumption by purpose) der OECD bzw. von Eurostat festgelegt und ermöglicht eine weitgehende internationale Vergleichbarkeit ohne längere Umschlüsselung.

Ausgaben

Vom Haushalt angeschriebene Ausgaben und Aufwendungen aller Haushaltsmitglieder.

Die erfassten Ausgaben und Aufwendungen werden unterschieden nach:

  1. Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag
  2. Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung
  3. Private Konsumausgaben
  4. Anderen Ausgaben

Einkommen und Einnahmen

Vom Haushalt nachgewiesene Einkommen und Einnahmen aller Haushaltsmitglieder. Es handelt sich also um effektiv erfasste Einkommen und Einnahmen in Gegensatz zu den bisherigen Veröffentlichungen angegebenen Gruppen des Monatseinkommens, in die sich der Haushalt im Januar 2003 selbst einstufte. Die ermittelten Einkommen und Einnahmen im Durchschnitt je Haushalt und Monat werden unterschieden nach:

  1. Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit
  2. Bruttoeinkommen aus selbstständiger Arbeit
  3. Einnahmen aus Vermögen (einschl. unterstellter Miete bei Wohnungseigentümern)
  4. Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen
  5. Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen
  6. Einnahmen aus Untervermietung
  7. Einnahmen aus dem Verkauf von Waren
  8. Sonstige Einnahmen
  9. Einnahmen aus Vermögensumwandlung/Krediten

Haushalt, Haushaltsgröße

Ein Haushalt besteht aus einer Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl hinsichtlich ihres Einkommens als auch ihres Verbrauchs zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu der u. a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr gehören, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.

Unter Berücksichtigung dieser Definitionen werden Ergebnisse für Haushalte mit 1, 2, 3 und 4 Personen sowie mit 5 oder mehr Personen im einzelnen ausgewiesen.

Soziale Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers(in)

Bei der Erhebung wird nach folgenden Untergliederungen aufbereitet

Landwirte:

Alle Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten. Den Haushalten von Landwirten zugerechnet wurden Haushalte, deren Einkommen überwiegend aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt.

Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige:

Alle Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher Art wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten, Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, freischaffende Künstler u. Ä.

Beamte:

Beamte des Bundes (auch Berufssoldaten, Beamte des Bundesgrenzschutzes), der Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärtern und Beamten im Vorbereitungsdienst, auch Richter, Geistliche und Beamte der Evangelischen Kirche und der Römisch-Katholischen Kirche (Geistliche und Sprecher anderer Religionsbekenntnisse sind als Angestellte erfasst).

Angestellte:

Alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger, wie z. B. kaufmännische, technische, Büro-, Verwaltungs- oder Behördenangestellte, leitende Angestellte (z. B. Direktoren), ferner so genannte Versicherungsbeamte, Betriebsbeamte, Bankbeamte (soweit sie nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis  — z. B. bei der Bundesbank — stehen).

Arbeiter:

Alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode, auch Heimarbeiter.

Arbeitslose:

Arbeitslose sind Arbeitnehmer, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.

Nichterwerbstätige:

Alle Bezieher von Pensionen aus öffentlichen Kassen (Pensionäre) und/oder von Renten aus öffentlichen Sozialleistungen (Rentner), Sozialhilfeempfänger, Altenteiler, nicht mehr im Erwerbsleben stehende Personen, die vom eigenen Vermögen (einschl. Vermietung, Verpachtung) oder von privaten Unterstützungen und dgl. leben, ferner Studenten, die einen eigenen Haushalt führen.

Daten für Studenten, sonstige Nichterwerbstätige, und Landwirte werden wegen zu geringer Fallzahlen für Hessen nicht gesondert ausgewiesen.

Haupteinkommensbezieher(in)

Haupteinkommensbezieher(in) ist das Haushaltsmitglied, das von den Auskunftgebenden als solches benannt wird, und das in der Regel den höchsten Anteil zum Haushaltsnettoeinkommen beisteuert. Die Festlegung eines/einer Haupteinkommensbeziehers(in) ermöglicht die einheitliche Gliederung der Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen, z. B. nach der sozialen Stellung oder dem Alter.