| Haushalte insgesamt | Maßeinheit | Haushalte insgesamt |
davon | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Selbst- ständige* |
Beamte | Angestellte | Arbeiter | Arbeitslose | Nichterwerbs-
tätige |
darunter | ||||
| Rentner | Pensionäre | |||||||||
| Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit | Euro | 2 289 | 746 | 4 386 | 4 163 | 3 556 | (182) | 105 | 85 | (182) |
| %** | 55,9 | 12,1 | 75,6 | 81,8 | 78,6 | (14,2) | 3,9 | 3,3 | (3,9) | |
| Bruttoeinkommen aus selbstständiger Arbeit | Euro | 299 | 3 797 | (134) | 58 | / | / | (37) | (38) | / |
| %** | 7,3 | 61,7 | (2,3) | 1,1 | / | / | (1,4) | (1,5) | / | |
| Einnahmen aus Vermögen und Vermietung*** | Euro | 460 | 891 | 630 | 396 | 357 | / | 543 | 550 | 778 |
| %** | 11,2 | 14,5 | 10,9 | 7,8 | 7,9 | / | 19,9 | 21,5 | 16,7 | |
| Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen | Euro | 813 | 477 | 438 | 286 | 360 | 894 | 1 709 | 1 577 | 3 362 |
| %** | 19,8 | 7,7 | 7,6 | 5,6 | 8,0 | 69,9 | 62,7 | 61,6 | 72,1 | |
| Einkommen aus nichtöffentlichen Transferzahlungen | Euro | 237 | 243 | 210 | 185 | 225 | (102) | 331 | 311 | 294 |
| %** | 5,8 | 3,9 | 3,6 | 3,6 | 5,0 | (8,0) | 12,2 | 12,1 | 6,3 | |
| Haushaltsbruttoeinkommen | Euro | 4 097 | 6 155 | 5 799 | 5 088 | 4 522 | 1 279 | 2 724 | 2 560 | 4 663 |
| Abzüge für Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung | Euro | 912 | 1 405 | 1 058 | 1 482 | 1 151 | / | 221 | 206 | 432 |
| %** | 22,3 | 22,8 | 18,2 | 29,1 | 25,5 | / | 8,1 | 8,0 | 9,3 | |
| Haushaltsnettoeinkommen | Euro | 3 185 | 4 750 | 4 741 | 3 607 | 3 371 | 1 269 | 2 503 | 2 355 | 4 231 |
| Weitere Einnahmen**** | Euro | 1 332 | 1 842 | 1 608 | 1 246 | (854) | (176) | 1 730 | 1 795 | 2 389 |
| Private Konsumausgaben | Euro | 2 445 | 3 224 | 3 356 | 2 619 | 2 609 | 1 181 | 2 166 | 2 104 | 3 343 |
| Andere Ausgaben | Euro | 2 089 | 3 650 | 2 993 | 2 218 | 1 545 | 277 | 2 107 | 2 093 | 3 331 |
Grundlage für die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben ist das systematische Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte 1998 (SEA 98). Sie wurde in Anlehnung an die internationale Klassifikation der Verwendungszwecke (COICOP – Classification of individual comsumption by purpose) der OECD bzw. von Eurostat festgelegt und ermöglicht eine weitgehende internationale Vergleichbarkeit ohne längere Umschlüsselung.
Ausgaben
Vom Haushalt angeschriebene Ausgaben und Aufwendungen aller Haushaltsmitglieder.
Die erfassten Ausgaben und Aufwendungen werden unterschieden nach:
Einkommen und Einnahmen
Vom Haushalt nachgewiesene Einkommen und Einnahmen aller Haushaltsmitglieder. Es handelt sich also um effektiv erfasste Einkommen und Einnahmen in Gegensatz zu den bisherigen Veröffentlichungen angegebenen Gruppen des Monatseinkommens, in die sich der Haushalt im Januar 2003 selbst einstufte. Die ermittelten Einkommen und Einnahmen im Durchschnitt je Haushalt und Monat werden unterschieden nach:
Ein Haushalt besteht aus einer Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl hinsichtlich ihres Einkommens als auch ihres Verbrauchs zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden.
Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu der u. a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr gehören, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.
Unter Berücksichtigung dieser Definitionen werden Ergebnisse für Haushalte mit 1, 2, 3 und 4 Personen sowie mit 5 oder mehr Personen im einzelnen ausgewiesen.
Bei der Erhebung wird nach folgenden Untergliederungen aufbereitet
Landwirte:
Alle Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten. Den Haushalten von Landwirten zugerechnet wurden Haushalte, deren Einkommen überwiegend aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt.
Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige:
Alle Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher Art wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten, Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, freischaffende Künstler u. Ä.
Beamte:
Beamte des Bundes (auch Berufssoldaten, Beamte des Bundesgrenzschutzes), der Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärtern und Beamten im Vorbereitungsdienst, auch Richter, Geistliche und Beamte der Evangelischen Kirche und der Römisch-Katholischen Kirche (Geistliche und Sprecher anderer Religionsbekenntnisse sind als Angestellte erfasst).
Angestellte:
Alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger, wie z. B. kaufmännische, technische, Büro-, Verwaltungs- oder Behördenangestellte, leitende Angestellte (z. B. Direktoren), ferner so genannte Versicherungsbeamte, Betriebsbeamte, Bankbeamte (soweit sie nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis — z. B. bei der Bundesbank — stehen).
Arbeiter:
Alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode, auch Heimarbeiter.
Arbeitslose:
Arbeitslose sind Arbeitnehmer, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.
Nichterwerbstätige:
Alle Bezieher von Pensionen aus öffentlichen Kassen (Pensionäre) und/oder von Renten aus öffentlichen Sozialleistungen (Rentner), Sozialhilfeempfänger, Altenteiler, nicht mehr im Erwerbsleben stehende Personen, die vom eigenen Vermögen (einschl. Vermietung, Verpachtung) oder von privaten Unterstützungen und dgl. leben, ferner Studenten, die einen eigenen Haushalt führen.
Daten für Studenten, sonstige Nichterwerbstätige, und Landwirte werden wegen zu geringer Fallzahlen für Hessen nicht gesondert ausgewiesen.
Haupteinkommensbezieher(in) ist das Haushaltsmitglied, das von den Auskunftgebenden als solches benannt wird, und das in der Regel den höchsten Anteil zum Haushaltsnettoeinkommen beisteuert. Die Festlegung eines/einer Haupteinkommensbeziehers(in) ermöglicht die einheitliche Gliederung der Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen, z. B. nach der sozialen Stellung oder dem Alter.