Direkt zum Inhalt
:: Startseite / Einkommen, Verdienste, Verbrauch  / Landesdaten / Arbeitskosten je Vollzeiteinheit

Arbeitskosten je Vollzeiteinheit in hessischen Betrieben 2004

Kostenart1)  Produzierendes
Gewerbe
 Dienstleistungs-
bereich
 Euro  %  Euro  %
Arbeitskosten insgesamt 52 940 100 52 176 100
Arbeitskosten abzüglich erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen 52 851 99,8 52 056 99,8
dem Arbeitgeber erstattete Lohn- und Gehaltszahlungen / / 120 0,2
Arbeitnehmerentgelt 52 601 99,4 51 731 99,1
Bruttolöhne und -gehälter 39 835 75,2 38 362 73,5
Entgelt für die geleistete Arbeitszeit2) 29 511 55,7 28 826 55,2
Sonderzahlungen insgesamt3) 4 252 8,0 3 605 6,9
Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer 245 0,5 134 0,3
Vergütung für nicht gearbeitete Tage 4 963 9,4 4 695 9,0
Urlaubsvergütung 3 915 7,4 3 764 7,2
Vergütung gesetzlicher Feiertage 813 1,5 790 1,5
Vergütung sonstiger betrieblicher oder tariflicher arbeitsfreier Tage 235 0,4 142 0,3
Sachleistungen4) 402 0,8 592 1,1
Bruttolöhne und -gehälter der Auszubildenden 463 0,9 509 1,0
Sozialbeiträge der Arbeitgeber 12 766 24,1 13 369 25,6
tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber (ohne Auszubildende)5) 10 838 20,5 9 405 18,0
gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung 8 365 15,8 6 703 12,8
Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung einschl. Entgeltumwandlung 2 473 4,7 2 703 5,2
unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber (ohne Auszubildende)6) 1 814 3,4 3 810 7,3
dar.: Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall 1 130 2,1 1 244 2,4
Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Auszubildende 114 0,2 153 0,3
Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung 232 0,4 298 0,6
sonstige Aufwendungen7) 107 0,2 148 0,3
Nachrichtlich:
Personalnebenkosten insgesamt8) 23 430 44,3 23 350 44,8
darunter gesetzliche Personalnebenkosten9) 10 326 19,5 10 226 19,6
Arbeitskosten insgesamt je geleistete Stunde der Voll- und Teilzeitbeschäftigten 32,62 30,92
1) Harmonisierter Schlüssel der statistischen Ämter der Europäischen Union nach Verordnung (EG) 1737/2005.
2) Laufend gezahltes Entgelt für die geleistete Arbeitszeit (Bruttolohn/Bruttgehalt abzüglich Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage, Sachleistungen).
3) Zahlungen, die im Allgemeinen nicht laufend mit jeder Lohn- und Gehaltszahlung geleistet werden.
4) Naturalleistungen, Wohnungsfürsorge, Belegschaftseinrichtungen, Firmenwagen, Aktienoptionsprogramme.
5) Zahlungen der Arbeitgeber an Versicherungsträger oder Bildung von Rückstellungen, um ihren Arbeitnehmern Anspruch auf Sozialleistungen zu sichern.
6) Sozialleistungen der Arbeitgeber direkt an ihre Arbeitnehmer, d. h. ohne Zwischenschaltung eines Versicherungsträgers und ohne Rückstellungen zu bilden.
7) Anwerbungskosten, vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung.
8) Arbeitskosten insgesamt abzüglich Entgelt für die geleistete Arbeitszeit.
9) Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Vergütung gesetzlicher Feiertage, garantierte Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, unterstellte Sozialbeiträge zur Alters- und Gesundheitsvorsorge.