| Art der Angabe | Maß- bzw. Mengen- einheit |
Haushalte insge- samt |
Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von ... Euro1) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| unter 900 |
900 | 1 300 | 1 500 | 2 000 | 2 600 | 3 600 | 5 000 | |||
| bis unter | ||||||||||
| 1 300 | 1 500 | 2 000 | 2 600 | 3 600 | 5 000 | 18 000 | ||||
| Haushalte insgesamt | 1000 | 2 765 | 323 | 423 | 227 | 482 | 476 | 442 | 231 | 150 |
| darunter mit Haus- und Grundbesitz | ||||||||||
| zusammen | 1000 | 1 468 | (72) | 119 | 93 | 238 | 284 | 324 | 190 | 138 |
| %2) | 53,1 | (22,3) | 28,1 | 41,0 | 49,4 | 59,7 | 73,3 | 82,3 | 92,0 | |
| darunter mit Einfamilienhäusern | 1000 | 892 | (51) | (69) | (59) | 142 | 164 | 191 | 120 | 91 |
| %3) | 60,8 | (70,8) | (58,0) | (63,4) | 59,7 | 57,7 | 59,0 | 63,2 | 65,9 | |
| Einheitswert | 100 Euro4) | 357 | (210) | (308) | 356 | 271 | 279 | 367 | 381 | 691 |
| Verkehrswert | 2 862 | (1 958) | 2 737 | 2 180 | 2 011 | 2 328 | 2 892 | 3 153 | 5 772 | |
| Haushalte mit Restschuld | 1000 | 770 | / | / | (33) | 92 | 154 | 207 | 138 | 108 |
| %3) | 52,5 | / | / | (35,5) | 38,7 | 54,2 | 63,9 | 72,6 | 78,3 | |
| 100 Euro4) | 1 171 | / | / | (943) | 735 | 802 | 998 | 1 259 | 2 554 | |
| 1) Selbsteinstufung des Haushalts am 1.1.2003. Ohne Haushalte von Landwirten. — 2) Anteil an den Haushalten insgesamt. — 3) Anteil an den jeweiligen Haushalten mit Haus- und Grundbesitz zusammen. — 4) Durchschnittswerte je Haushalt mit jeweiliger Angabe zur Höhe des Einheitswertes, des Verkehrswertes und der Restschuld. | ||||||||||
Ein Haushalt besteht aus einer Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl hinsichtlich ihres Einkommens als auch ihres Verbrauchs zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden
Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu der u. a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr gehören, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.
Unter Berücksichtigung dieser Definitionen werden Ergebnisse für Haushalte mit 1, 2, 3 und 4 Personen sowie mit 5 oder mehr Personen im einzelnen ausgewiesen.
Von den Haushalten wurden alle Grundstücke, Gebäude und Eigentumswohnungen erfragt, unabhängig davon, ob
— diese selbst erstellt bzw. gekauft oder durch Schenkung bzw. Erbe erworben waren
— sie eigen genutzt oder vermietet wurden (ohne Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke)
— sie sich im Inland oder im Ausland befanden.
Es war die Anzahl aller unbebauten Grundstücke einzutragen, z.B. auch Wochenendgrundstücke u. Ä. ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Eintrag in die Position Einfamilienhäuser musste auch dann erfolgen, wenn sich im Einfamilienhaus eine Einliegerwohnung befand. Es wurde weiterhin der Besitz von Zweifamilienhäusern sowie von Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohnungen erfragt. Bei den Eigentumswohnungen sind auch entsprechende Einliegerwohnungen oder Ferien- und Zweitwohnungen enthalten. Zu sonstigen Gebäuden zählten u. a. Wochenend- und Ferienhäuser, Kleingartenlauben, kombinierte Wohn/Geschäftsgebäude sowie Betriebsgebäude (ohne Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke). Mehrfachnennung war möglich.
In den Tabellen wird nicht die Zahl der in den Haushalten vorhandenen Güter nachgewiesen, sondern die hochgerechnete Zahl der Haushalte, die diese Güter besaßen.
Für die Güter wurden erfragt:
— Einheitswert: Dieser sollte dem letzten Einheitswert-, Grundsteuer-, oder Vermögenssteuerbescheid entnommen werden.
— Verkehrswert: Dieser sollte von den Haushalten geschätzt werden. Als Anhaltspunkt für die sorgfältige Bewertung galt der marktübliche Preis, den man erzielen könnte, falls der Haus- und Grundbesitz zum Zeitpunkt der Befragung verkauft werden würde.
— Restschuld: Hierunter fallen noch zu leistende Gesamttilgung für Darlehen (Hypotheken, Baudar-lehen u. ä.), die von den Haushalten für den Erwerb bzw. die Instandsetzung des Haus- und Grundvermögens aufgenommen wurden.
In den Auswertungstabellen sind Einheitswert, Verkehrswert und Restschuld als Durchschnitt aller befragten Haushalte sowie als Durchschnitt der Haushalte mit Haus- und Grundbesitz ausgewiesen. Die Restschuld ist darüber hinaus als Durchschnitt bezogen auf die Haushalte mit Restschuld dargestellt.
Das Haushaltsnettoeinkommen ist definiert als Summe der Monatseinkommen aller Haushaltsmitglieder; alle Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Renten, Pensionen, Vermietung und Verpachtung u. Ä. wurden zusammengerechnet und Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgesetzt. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit waren die steuerlichen Einkünfte anzugeben. Das Haushaltsnettoeinkommen umfasst nicht die Auflösung von Ersparnissen, die Aufnahme von Krediten, den Verkauf von Vermögenswerten, Erbschaften, Gewinne und dgl., die nicht als Einkommen im Sinne dieser Statistik anzusehen sind.
In die nachgewiesenen Gruppen des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens hatten sich die Haushalte (ohne Haushalte von Landwirten) im Rahmen des Einführungsinterviews vom Januar 2003 selbst eingestuft. Die Angaben können daher nur als Anhaltspunkt für die finanzielle Lage der Haushalte angesehen werden; insbesondere ist mit Abweichungen von den im Rahmen der Jahresrechnung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 ermittelten Werte zu rechnen.