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Private Haushalte mit Haus- und Grundbesitz im Januar 2003 nach sozialer Stellung des Haupteinkommensbeziehers
Art der Angabe Maß- bzw.
Mengen-
einheit
Haushalte
insgesamt
davon

 

Selbst-
ständige1)
Beamte Angestellte Arbeiter Arbeitslose Nichterwerbs-
tätige
darunter
Rentner Pensionäre
1000 2 765 216 123 905 455 108 957 759 111
1000 1 468 162 82 472 227 (41) 484 392 80
%2) 53,1 75,0 66,7 52,2 49,9 (37,0) 50,6 51,6 72,1
1000 892 96 48 262 144 (29) 313 248 55
%3) 60,8 59,3 58,5 55,5 63,4 (70,3) 64,7 63,3 68,8
100 Euro4) 357 638 359 348 251 (228) 328 326 359
2 862 4 841 2 931 2 757 2 241 (1 874) 2 649 2 656 2 719
1000 770 109 60 341 142 (13) 105 83 (19)
%3) 52,5 67,3 73,2 72,2 62,6 (31,7) 21,7 21,2 (23,8)
100 Euro4) 1 171 1 873 1 088 1 225 871 (940) 757 741 (841)
1) Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und Landwirte. — 2) Anteil an den Haushalten insgesamt. — 3) Anteil an den jeweiligen Haushalten mit Haus- und Grundbesitz zusammen. — 4) Durchschnittswerte je Haushalt mit jeweiliger Angabe zur Höhe des Einheitswertes, des Verkehrswertes und der Restschuld.

Begriffserläuterungen

Haushalt, Haushaltsgröße

Ein Haushalt besteht aus einer Gruppe von verwandten oder persönlich verbundenen (auch familienfremden) Personen, die sowohl hinsichtlich ihres Einkommens als auch ihres Verbrauchs zusammengehören. Sie müssen über ein oder mehrere Einkommen oder über Einkommensteile gemeinsam verfügen und voll oder überwiegend im Rahmen einer gemeinsamen Hauswirtschaft versorgt werden. Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Zeitweilig vom Haushalt getrennt lebende Personen, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, gehören zum Haushalt, wenn sie überwiegend von Mitteln des Haushalts leben oder wenn sie mit ihren eigenen Mitteln den Lebensunterhalt des Haushalts bestreiten. Haus- und Betriebspersonal, Untermieter und Kostgänger zählen nicht zum Haushalt, in dem sie wohnen bzw. verpflegt werden, ebenso nicht Personen, die sich nur auf Besuch im Haushalt befinden

Generell nicht in die Erhebung einbezogen werden Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten, zu der u. a. die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die Angehörigen der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr gehören, soweit sie nicht einen ständigen Wohnsitz außerhalb der Kaserne haben.

Unter Berücksichtigung dieser Definitionen werden Ergebnisse für Haushalte mit 1, 2, 3 und 4 Personen sowie mit 5 oder mehr Personen im einzelnen ausgewiesen.

Haus- und Grundbesitz

Von den Haushalten wurden alle Grundstücke, Gebäude und Eigentumswohnungen erfragt, unabhängig davon, ob

— diese selbst erstellt bzw. gekauft oder durch Schenkung bzw. Erbe erworben waren

— sie eigen genutzt oder vermietet wurden (ohne Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke)

— sie sich im Inland oder im Ausland befanden.

Es war die Anzahl aller unbebauten Grundstücke einzutragen, z.B. auch Wochenendgrundstücke u. Ä. ohne landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Eintrag in die Position Einfamilienhäuser musste auch dann erfolgen, wenn sich im Einfamilienhaus eine Einliegerwohnung befand. Es wurde weiterhin der Besitz von Zweifamilienhäusern sowie von Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohnungen erfragt. Bei den Eigentumswohnungen sind auch entsprechende Einliegerwohnungen oder Ferien- und Zweitwohnungen enthalten. Zu sonstigen Gebäuden zählten u. a. Wochenend- und Ferienhäuser, Kleingartenlauben, kombinierte Wohn/Geschäftsgebäude sowie Betriebsgebäude (ohne Nutzung für eigene geschäftliche Zwecke). Mehrfachnennung war möglich.

In den Tabellen wird nicht die Zahl der in den Haushalten vorhandenen Güter nachgewiesen, sondern die hochgerechnete Zahl der Haushalte, die diese Güter besaßen.

Für die Güter wurden erfragt:

Einheitswert: Dieser sollte dem letzten Einheitswert-, Grundsteuer-, oder Vermögenssteuerbescheid entnommen werden.

Verkehrswert: Dieser sollte von den Haushalten geschätzt werden. Als Anhaltspunkt für die sorgfältige Bewertung galt der marktübliche Preis, den man erzielen könnte, falls der Haus- und Grundbesitz zum Zeitpunkt der Befragung verkauft werden würde.

Restschuld: Hierunter fallen noch zu leistende Gesamttilgung für Darlehen (Hypotheken, Baudar-lehen u. ä.), die von den Haushalten für den Erwerb bzw. die Instandsetzung des Haus- und Grundvermögens aufgenommen wurden.

In den Auswertungstabellen sind Einheitswert, Verkehrswert und Restschuld als Durchschnitt aller befragten Haushalte sowie als Durchschnitt der Haushalte mit Haus- und Grundbesitz ausgewiesen. Die Restschuld ist darüber hinaus als Durchschnitt bezogen auf die Haushalte mit Restschuld dargestellt.

Soziale Stellung des/der Haupteinkommensbeziehers(in)

Bei der Erhebung wird nach folgenden Untergliederungen aufbereitet:

Landwirte:

Alle Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten. Den Haushalten von Landwirten zugerechnet wurden Haushalte, deren Einkommen überwiegend aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt.

Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige:

Alle Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher Art wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten, Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, freischaffende Künstler u. Ä.

Beamte:

Beamte des Bundes (auch Berufssoldaten, Beamte des Bundesgrenzschutzes), der Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Beamtenanwärtern und Beamten im Vorbereitungsdienst, auch Richter, Geistliche und Beamte der Evangelischen Kirche und der Römisch-Katholischen Kirche (Geistliche und Sprecher anderer Religionsbekenntnisse sind als Angestellte erfasst).

Angestellte:

Alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger, wie z. B. kaufmännische, technische, Büro-, Verwaltungs- oder Behördenangestellte, leitende Angestellte (z. B. Direktoren), ferner so genannte Versicherungsbeamte, Betriebsbeamte, Bankbeamte (soweit sie nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis — z. B. bei der Bundesbank — stehen).

Arbeiter:

Alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode, auch Heimarbeiter.

Arbeitslose:

Arbeitslose sind Arbeitnehmer, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzfristige Beschäftigung ausüben.

Nichterwerbstätige:

Alle Bezieher von Pensionen aus öffentlichen Kassen (Pensionäre) und/oder von Renten aus öffentlichen Sozialleistungen (Rentner), Sozialhilfeempfänger, Altenteiler, nicht mehr im Erwerbsleben stehende Personen, die vom eigenen Vermögen (einschl. Vermietung, Verpachtung) oder von privaten Unterstützungen und dgl. leben, ferner Studenten, die einen eigenen Haushalt führen.

Daten für Studenten, sonstige Nichterwerbstätige, und Landwirte werden wegen zu geringer Fallzahlen für Hessen nicht gesondert ausgewiesen.

Haupteinkommensbezieher(in)

Haupteinkommensbezieher(in) ist das Haushaltsmitglied, das von den Auskunftgebenden als solches benannt wird, und das in der Regel den höchsten Anteil zum Haushaltsnettoeinkommen beisteuert. Die Festlegung eines/einer Haupteinkommensbeziehers(in) ermöglicht die einheitliche Gliederung der Mehrpersonenhaushalte nach unterschiedlichen Merkmalen, z. B. nach der sozialen Stellung oder dem Alter.