Die Außenhandelsstatistik, die zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird, stellt den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland dar. Aus erhebungstechnischen Gründen wird die Ausfuhr Hessens im Spezialhandel, die Einfuhr nach Hessen jedoch im Generalhandel nachgewiesen. Dies bedeutet, dass der Export Hessens nur Waren umfasst, die aus der Erzeugung, der Be- oder Verarbeitung hessischer Betriebe stammen. Dagegen enthält die Einfuhr Hessens nicht nur Waren, die zum Ge- oder Verbrauch, zur Be- oder Verarbeitung in Hessen bestimmt sind, sondern auch Waren, die über Hessen als Zielland in andere Länder des Bundesgebietes oder wieder ins Ausland weitergeleitet werden. Andererseits sind in der Einfuhr Hessens diejenigen Waren nicht enthalten, die zunächst von anderen Bundesländern importiert und von dort nach Hessen weitergeleitet wurden.