Die Erhebungen an Hochschulen und Hochschulkliniken erfolgen seit 1993 nach dem Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz – HStatG) vom 02. November 1990 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1860), i. V. m. dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 07. September 2007 (BGBl. I S. 2246).
dienen der Weiterentwicklung der Wissenschaften und der Vermittlung der wissenschaftlichen Ausbildung. Sie bilden den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs heran. Sie besitzen i. d. R. das Promotions- und Habilitationsrecht.
Zu den Universitäten in Hessen zählen nach dem hessischen Hochschulgesetz:
- Goethe-Universität Frankfurt am Main,
- Justus-Liebig-Universität Gießen,
- Philipps-Universität Marburg,
- Technische Universität Darmstadt,
- Universität Kassel,
- EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Private Hochschule), Oestrich-Winkel,
- Frankfurt School of Finance & Management-HfB (Priv. HS) in Frankfurt am Main (bis SS 2004 Fachhochschule).
verbinden die von Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen wahrzunehmenden Aufgaben in Forschung, künstlerischer Entwicklung, Lehre und Studium. Gemäß der bundeseinheitlichen Gliederung der amtlichen Hochschulstatistik wurde die Universität Kassel (früher Universität Gesamthochschule Kassel) in den Tabellen bis zum Wintersemester 2001/2002 außerhalb der Gruppe der Universitäten in einer eigenen Hochschulgruppe "Gesamthochschulen" nachgewiesen.
sind kirchliche, philosophisch-theologische Hochschulen ohne die theologischen Fachbereiche der Universitäten.
Theologische Hochschulen in Hessen:
- Philosophisch-Theologische Hochschule St. Georgen Frankfurt am Main,
- Theologische Fakultät Fulda,
- Lutherische Theologische Hochschule Oberursel (Taunus),
- Freie Theologische Hochschule-FTH Gießen (Priv. HS) (seit 2009),
- Evangelische Hochschule Tabor (Priv. HS), Marburg (seit 2009).
- Theologische Hochschule Ewersbach, Dietzhölztal (seit 2012)
bilden den künstlerischen Nachwuchs heran. Sie haben die Aufgabe, künstlerische Formen und Inhalte zu vermitteln und fortzuentwickeln.
Kunsthochschulen in Hessen:
- die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, Frankfurt am Main,
- die Hochschule für Gestaltung in Offenbach am Main,
- die Staatliche Hochschule für Bildende Künste (Städelschule), Frankfurt am Main.
vermitteln durch anwendungsbezogene Lehre eine auf den Erkenntnissen der Forschung beruhende Ausbildung. Sie fördern die Erschließung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Praxis.
In Hessen gibt es 13 Fachhochschulen:
- h_da Hochschule Darmstadt,
- FH Frankfurt am Main,
- Technische Hochschule Mittelhessen,
- Hochschule Rhein-Main - Wiesbaden, Rüsselsheim, Geisenheim,
- Hochschule Fulda,
- Evangelische Hochschule Darmstadt (EHD),
- Hochschule Fresenius (HSF) (Priv. FH) in Idstein,
- Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bad Hersfeld,
- Willhelm Büchner Hochschule Darmstadt (Priv. Fern.-FH),
- Diploma FH-Nordhessen (Priv. FH), Bad Sooden-Allendorf,
- Provadis - School of International Management and Technology AG (Priv. HS) in Frankfurt am Main,
- accadis Hochschule (Priv. HS) Bad Homburg,
- CVJM-Hochschule, Kassel (Priv. FH) (seit 2009).
sind verwaltungsinterne Fachhochschulen der Länder und des Bundes. Sie bilden Beamtenanwärter für die Laufbahn des gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienstes aus.
Verwaltungsfachhochschulen in Hessen:
- Archivschule in Marburg,
- Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege, Rotenburg a.d. Fulda
- Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), Wiesbaden,
- die Fachhochschulen des Bundes für öffentliche Verwaltung,
Fachbereich (FB) öffentliche Sicherheit in Wiesbaden,
FB Wetterdienst in Langen,
FB Landwirtschaftliche Sozialversicherung in Kassel.
Die Berufsakademien sind neben den Hochschulen, besondere Bildungseinrichtungen des tertiären Bereichs. Sie sind Einrichtungen nichtstaatlicher Träger, die eine mindestens dreijährige wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte Ausbildung vermitteln und müssen staatlich anerkannt sein:
- Berufsakademie Fulda,
- Berufsakademie Rhein-Main, Rödermark,
- ESaK — Europäische Studienakademie Kälte-Klima-Lüftung, Maintal,
- Hessische Berufsakademie, Frankfurt am Main,
- Berufsakademie Nordhessen, Bad Wildungen,
- Brüder-Grimm-Berufsakademie Hanau, (seit 2012)
- Internationale Berufsakademie Darmstadt.
Seit Ende 2011 sind zusätzlich vier Musikakademien im „Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien“ benannt, deren berufliche Abteilungen ebenfalls staatlich anerkannt sind:
- Akademie für Tonkunst Darmstadt,
- Dr. Hoch’s Konservatorium - Musikakademie Frankfurt am Main,
- Musikakademie der Stadt Kassel,
- Wiesbadener Musikakademie.
Sie vermitteln eine sowohl künstlerisch-pädagogische als auch praxisorientierte Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet im Rahmen des Musikschulunterrichts der Musikakademien oder kooperierender Musikschulen statt.
Die staatliche Anerkennung berechtigt die Einrichtung, die Bezeichnung „Berufsakademie" oder eine auf eine Berufsakademie hinweisende Bezeichnung zu führen. Die englischsprachige Bezeichnung lautet „University of Cooperative Education".
Aufgrund einer bestandenen Abschlussprüfung in einem akkreditierten Bachelorstudiengang verleiht die Berufsakademie die Abschlussbezeichnung „Bachelor". Dieser Abschluss ist hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt. Soweit Studiengänge mit einem Diplom abschließen, verleiht die Berufsakademie dieses mit dem Zusatz „Berufsakademie (BA) " mit Angabe der Fachrichtung. Es vermittelt die gleichen berufsrechtlichen Befähigungen wie ein Studienabschluss an der Fachhochschule.
In Hessen gibt es zurzeit insgesamt elf staatlich anerkannte Berufsakademien (Stand 8/2012).
Die Angaben, die wir bei den staatlich anerkannten Berufsakademien anfordern, werden uns, im Gegensatz zu den Hochschulstatistiken, auf rein freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt.
Mehrere verwandte Fächer sind in der Systematik der Statistik zu Studienbereichen und diese zu neun großen Fächergruppen zusammengefasst. Für die Personal- und Stellenerhebung wurde zusätzlich zu den Studienfachgruppen die Gruppe "Zentrale Einrichtungen" gebildet.
sind Semester, die im Hinblick auf die im Erhebungssemester angestrebte Abschlussprüfung erbracht wurden; dazu können auch einzelne Semester aus einem anderen Studiengang oder Studienfach gehören, wenn sie angerechnet werden.
sind Semester, die insgesamt im deutschen Hochschulbereich erbracht wurden (einschl. Urlaubssemester).
sind Teilnehmer/-innen an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die fachlich sogenannten "Fachrichtungen" und "Fächergruppen" zugeordnet werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich. Ein Fachstudium mit Abschlussprüfung ist für Gasthörer nicht möglich.
Prüfungen werden erfasst, soweit sie eine Hochschulausbildung abschließen. Vor- und Zwischenprüfungen an Hochschulen sind nicht enthalten, jedoch Abschlüsse von Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Zweitstudiengängen, wenn sie zu einer Prüfung führen. Entsprechend werden Prüfungen bei staatlichen und kirchlichen Prüfungsämtern nachgewiesen, nicht dagegen zweite Staatsprüfungen am Ende der Referendarausbildung sowie das zweite Staatsexamen von Medizinern, Juristen u. a.
Studienbereiche fassen artverwandte Studienfächer zusammen.
Beispiele:
Im Studienbereich "Informatik" sind folgende Studienfächer zusammengefasst:
Bioinformatik
Business Information Management
Electronic Business
Grundzüge der Datenverarbeitung
High Integrity Systems
Informatik (Kosi)
Informatik, angewandte Informatik- JEM -
Informations- und Wissensmanagement
Ingenieurinformatik/Technische Informatik
Joint International Master (JIM)
Medieninformatik - Telekommunikationsinformatik -
Strahlenschutz- und Messtechnik
Techn. Redaktion u. multimed. Dokumentation
Wirtschaftsinformatik
Im Studienbereich "Geschichte" sind folgende Studienfächer zusammengefasst:
Alte Geschichte
Archäologie
Archäologische Wissenschaften
Byzantinische Kunstgeschichte
Geschichte
Geschichte-Umwelt-Stadt
Mittlere und neuere Geschichte
Osteuropäische Geschichte
Ur- und Frühgeschichte
Wirtschafts-/Sozialgeschichte
Die Habilitation dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Lehrbefähigung. Das Habilitationsverfahren wird als akademisches Examen durchgeführt und umfasst neben der Habilitationsschrift ein wissenschaftliches Gespräch ("Kolloquium") und eine öffentliche Vorlesung. Die Habilitation ist eine wesentliche Voraussetzung für die Qualifikation und für die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses.
In Hessen haben folgende Hochschulen das Habilitationsrecht:
- Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main,
- Justus-Liebig-Universität Gießen,
- Philipps-Universität Marburg,
- Technische Universität Darmstadt,
- Universität Kassel,
- European Business School (Private Hochschule), Oestrich-Winkel
- Philosophisch-Theologische Hochschule St. Georgen Frankfurt a. M.
- Theologische Fakultät Fulda (seit 2001)
In der amtlichen Statistik wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen/künstlerischen Personal sowie dem nichtwissenschaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen) Personal unterschieden. Die zusätzliche Differenzierung nach den Aufgaben in der Hochschule führt zu einer Gliederung des Personals in vier Hauptgruppen:
das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal,
das nebenberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal,
das hauptberuflich tätige nichtwissenschaftliche Personal,
das nebenberuflich tätige nichtwissenschaftliche Personal.