Hierzu zählen alle im folgenden Text erläuterten Schulformen (einschl. Schulen für Erwachsene). Die Angaben beziehen sich auf öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen).
Für alle Schulpflichtigen und schulfähigen Kinder besteht die Pflicht, die vierjährige Grundschule zu besuchen. Sie legt die Grundlage für jede weiterführende Bildung.
Sie schließt an die Grundschule oder an die Förderstufe an. In der Regel führt sie bis zur Jahrgangsstufe 9 und umfasst somit fünf bzw. drei Jahre. Ein 10. Hauptschuljahr kann eingerichtet werden.
Die Förderstufe ist eine pädagogische Einheit und umfasst die Jahrgangsstufen 5 und 6. Sie kann Bestandteil einer Grundschule, einer verbundenen Haupt- und Realschule oder einer schulformbezogenen Gesamtschule sein. Der Unterricht wird in gemeinsamen Kerngruppen im Klassenverband und in den Fächern Mathematik und erste Fremdsprache nach Leistung, Begabung und Neigung in differenzierten Kursgruppen erteilt. Der Kursunterricht kann auf zwei oder drei Anspruchsebenen erfolgen.
Sie baut auf den Lernanforderungen der Grundschule bzw. der Förderstufe auf, schließt sich an die 4. Jahrgangsstufe der Grundschule oder an die 6. Jahrgangsstufe der Förderstufe an und umfasst die Jahrgangsstufen 5 bzw. 7 bis 10. Die Realschule führt nach dem erfolgreichen Besuch zum Mittleren Abschluss (Realschulabschluss).
Es baut auf den Lernanforderungen der Grundschule bzw. Förderstufe auf. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Oberstufe wird die allgemeine Hochschulreife erworben.
Nach dem Hessischen Schulgesetz können Schulen verschiedener Bildungsgänge in Gesamtschulen zu einer pädagogischen, organisatorischen und räumlichen Einheit zusammengefasst werden. Gesamtschulen können schulformbezogen (kooperativ) oder schulformübergreifend (integriert) gegliedert sein. Sie können eine Grundstufe und/oder eine gymnasiale Oberstufe umfassen. Sie erteilen die Abschlüsse und Berechtigungen der in ihnen vertretenen oder zusammengefassten Schulformen.
Sie wird von Schülerinnen und Schülern besucht, die auf Dauer oder für längere Zeit einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Förderschulen können als selbstständige Einrichtungen oder als Zweige/Klassen allgemeiner Schulen eingerichtet werden. Wegen des unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedarfs sind neun verschiedene Förderschulformen eingerichtet.
Zu ihnen gehören die Abendhauptschule, die Abendrealschule, das Abendgymnasium und das Kolleg.
Sie führt in einem einjährigen Ausbildungsgang zum Hauptschulabschluss.
Sie ermöglicht in einem zweijährigen Ausbildungsgang den nachträglichen Erwerb des mittleren Abschlusses.
Es führt Berufstätige in einem in der Regel dreieinhalbjährigen Lehrgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
Das Kolleg ermöglicht nach einem in der Regel dreijährigen Lehrgang den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Es wird als Tagesschule geführt