Die Zahl der Stimmen je Wählerin und Wähler richtet sich nach der Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter, Stadtverordneten und Kreistagsabgeordneten. Diese wiederum ist nach der Hessischen Gemeinde- bzw. Landkreisordnung abhängig von der Einwohnergrößenklasse der Gemeinde bzw. des Landkreises. Die Gewichtung dient dazu, die unterschiedliche Zahl der Stimmen wieder aufzuheben und damit die Wahlergebnisse zu vorangegangenen Kommunalwahlen und auch zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen rechnerisch vergleichbar zu machen. Dadurch wird außerdem erreicht, dass die absoluten Zahlen von Gemeinden verschiedener Größenklassen miteinander vergleichbar werden und dass bei der Addition der Ergebnisse zum landesweiten Ergebnis das unterschiedliche Stimmengewicht ausgeschaltet wird.
Bezieht man bei der Gemeindewahl für jede Gemeinde und bei der Kreistagswahl für jeden Kreis das jeweilige Stimmenverhältnis der Wahlvorschläge auf die gültigen Stimmzettel, erhält man gewichtete Stimmen. Es wird ein Ergebnis ausgewiesen, als hätte jeder Wähler mit gültiger Stimmabgabe nur eine Stimme vergeben.
Die Berechnungsformel lautet: